Kategorie: Faktencheck
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Resümee
Die Anlagen zur Vorlage 20202948, vor allem die Anlagen 4, 5 und 6 (Begründung und Umweltbericht des Planungsamts sowie Abwägung der Bürgerstellungnahmen) machen deutlich, dass die Verwaltung dieses Verfahren offenbar um jeden Preis umsetzen will. Es wird offensichtlich, dass Umwelt- und Klimaschutz für die Stadtverwaltung nicht auch Daseinsfürsorge ist. Bedauerlicherweise ist der B-Plan 997 ohne…
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Unsere Anregung / Forderung zum Check „Flächensparende Siedlungsentwicklung“
Wir empfehlen, den Satzungsbeschluss zum B-Plan 997 zu verschieben und erst nach Vorlage der Evaluation des Handlungskonzepts Wohnen über den Satzungsbeschluss zum B-Plan 997 zu entscheiden.
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Unsere Bewertung / Einschätzung
Zurzeit gibt es nicht nur aus der Bochumer Bürgerschaft sondern auch von Seiten der Bochumer Politik Zweifel daran, dass der mit dem Handlungskonzept Wohnen und dem Wohnbauflächenprogramm eingeschlagene Weg für Bochum wirklich der richtige ist. Der Entwurf des B-Plan 997 mit den Eingriffen in Ökologie, Klima und Topographie resultiert aus dem Wohnbauflächenprogramm und damit auf…
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7. Check: Flächensparende Siedlungsentwicklung
Mit Bezug auf das Ziel einer Flächensparenden und bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung des Landesentwicklungsplans NRW wird in der Vorlage 20202948, Anlage 4, Seite 13 ausgeführt, dass die mit dem Entwurf des B-Plans 997 geplante Wohngebietsentwicklung angemessen sei. An dieser Stelle verweisen wir
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Unsere Anregung / Forderung zum Check „Geräuschimmission“
Sofern nicht bereits geschehen (die Gutachten liegen dem Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung zum Stand 12.01.2021 nicht vor) ist das Geräuschgutachten mindestens schriftlich hinsichtlich der bislang lediglich telefonisch korrigierten Angaben zum Zeitpunkt und Ort der Messungen zu korrigieren. Da das Netzwerk die Richtwerke für nachts überschritten sieht, sollten die Messungen durch ein anderes Gutachterbüro im Rahmen…
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Unsere Bewertung / Einschätzung
Wie an anderen Stellen auch, wird in der Abwägung (Vorlage 20202948, Anlage 6, Seite 305 ff), der Begründung (Vorlage 20202948, Anlage 4, Seite 63 f) im Umweltbericht (Vorlage 20202948, Anlage 5, Seite 22 f) aufwendig darauf hingearbeitet, dass das Thema Immissionen günstig für den Satzungsbeschluss zum B-Plan 997 ausfällt. Auf das Thema Staub- oder Geruchimmissionen…
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6. Check: Geräuschimmission
Der nordwestliche Teil des Plangebiet liegt im schalltechnischen Einwirkungsbereich der P-D Refractories GmbH (Dr. C. Otto). Der Betrieb ist eine „Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse […] und zum Blähen von Ton“ (siehe Vorlage 20202948, Anlage 6, Seite 305 ff) und somit nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz eine genehmigungsbedürftige Anlage, die nur in Industriegebieten zulässig ist Die Brennöfen…
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Unsere Anregung / Forderung zum Check „Hochwasser“
Wir schlagen ein unabhängiges Gutachten zu den Auswirkungen der zusätzlichen Versiegelung und Anhebung des Plangebiets auf die Überschwemmungsgefahr für das Plan-Gebiet und seiner Nachbarschaft vor.
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geplante Schutzmaßnahmen
unsere Bewertung / Einschätzung 1. Das Plangebiet wird durch Erdaufschüttung um zwei Meter angehoben (siehe Entwurf B-Plan 997). — 2. Die Niederschlagsabflüsse der geplanten befestigten Fläche werden über ein geplantes öffentliches Trennsystem bis zur Straße Am Ruhrort geleitet (siehe Vorlage 20202948, Anlage 5, Seite 31, 32). Trennsysteme müssen regelmäßig gereinigt / gespült werden, um die…
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5. Check: Hochwasser / Überschwemmungsgefahr
Das Plangebiet ist in der Handlungskarte Klimaanpassung als Gebiet gekennzeichnet, das durch hohen Oberflächenabfluss bei Starkregen gefährdet ist (Zone 4). Quelle: KlimaanpassungskonzeptLegende (zur Vergrößerung bitte klicken) Seit Juli 2020 sind die Planfläche und deren Umgebung als Hochwasserrisikogebiet (HQ extrem) eingezeichnet. Aus diesem Grund soll das Plangebiet, das teilweise im Vergleich zu der Umgebung abgesenkt ist, durch Aufschüttung…
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Unsere Anregung / Forderung zum Check „Klima“
Aufgrund der erheblichen Eingriffe in die Klimafunktion des Plangebiets und des offensichtlichen Konflikts zwischen der Handlungskarte Klimaanpassung und dem Handlungskonzept Wohnen, schlagen wir – wie auch in der Stellungnahme der Stabsstelle Klimaschutz gefordert (Anlage 8b, Seite 5 der Vorlage 20202948) – die Einholung eines Klimagutachtens durch ein unabhängiges Gutachterbüro vor.Weiter regen wir an, die fehlende…
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… zur Stellungnahme der Stabsstelle Klimaschutz
IEine Ergänzung der Stellungnahme der Stabsstelle Klimaschutz in Anlage 6 (Abwägung) und Anlage 8 (Übersicht Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) der Vorlage 20202948 empfiehlt sich bereits aus formeller Sicht. Insbesondere aus inhaltlichen Gründen muss die Stellungnahme der Stabsstelle Klimaschutz in die Abwägung berücksichtigt sowie der Forderung nach einem Klimagutachten gefolgt werden. Die…
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… zur Handlungskarte Klimaanpassung
Insgesamt sehen wir in den Anlage 4 und Anlage 5 der Vorlage 20202948 eine langatmige und wenig überzeugende Argumentation, um den Widerspruch der Handlungskarte Klimaanpassung zum B-Plan 997 aufzulösen.
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… zum Kaltluftsammelgebiet
Das Argument, dass die Funktion durch die bereits bestehende Bebauung sowieso schon gestört wäre und durch die geplante Bebauung wegen des großen Grünanteils keine wesentliche weitere Schädigung der Klimafunktion zu erwarten wäre, scheint nicht schlüssig: Wurde doch das Kaltluftsammelgebiet festgestellt, als die fragliche Bebauung schon bestand. Immerhin wird in der Anlage 5, Seite 38 der…
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Unsere Einschätzung / Bewertung …
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Stellungnahme der Stabsstelle Klimaschutz
Eine Stellungnahme der Stabsstelle Klimaschutz vom 16.03.2020 (siehe Anlage 8b, Seite 5) dokumentiert für das Plangebiet das Vorhandenseins eines Kaltluftvolumenstrom und erwartet mit der Umsetzung des Planvorhabens Auswirkungen auf das lokale Geländeklima und die klimatischen Austauschfunktionen. Zur Vermeidung bzw. Minderung der Beeinträchtigungen fordert die Stabstelle, dass das mikroklimatische Bestandsklima, sowie die lokalklimatischeRegenerations- und Austauschfunktion erhalten…
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Handlungskarte Klimaanpassung
Die Handlungskarte Klimaanpassung weist das Plangebiet nicht nur als Zone 4 aus, sondern sieht in der unmittelbaren Nachbarschaft des Plangebietes Der Versiegelungsgrad der Planfläche würde 52% betragen und wird als mittlere, bedingt erhebliche Beeinträchtigung bewertet (siehe Vorlage 20202948, Anlage 5, Umweltbericht, Seite 30, 38), die Beeinträchtigung des Klimatops als mittel bis bedingt erheblich. Auf diese…
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Kaltluftsammelgebiet
In verschiedenen Stellungnahmen wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet mitten in einem Kaltluftsammelgebiet liegt und somit von einer weiteren Bebauung freizuhalten ist (siehe Vorlage 20202948, Anlage 6, Seite 57, Anlage 8a, Seite 10 sowie Anlage 8b, Seite 5 ). Das Umwelt- und Grünflächenamt stuft das Thema Kaltluftsammelgebiet als prioritär ein, wohingegen das Planungsamt die Bedeutung…
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4. Check: Klima
Die Planfläche ist Kaltluftsammelgebiet und sollte allein aufgrund dieser Funktion nicht bebaut werden. Auch die Handlungskarte Klimaanpassung fordert, dass auf dieser Fläche nicht gebaut werden soll. Die Stabsstelle Klimaschutz hat für das Bauvorhaben ein Klimagutachten gefordert. […]
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Unsere Anregung / Forderung
Vor dem Hintergrund der auf Seite 18 des Koalitionsvertrags von SPD Bochum und Bündnis 90 / Die Grünen „Bochum – Perspektiven von hier“ angekündigten Evaluation des Handlungskonzepts Wohnen sollte der Satzungsbeschluss zum B-Plan 997 aufgeschoben werden. Nach Vorliegen der Ergebnisse dieser Evaluation und unter Berücksichtigung weiterer von uns angeregten Untersuchungen sollte dann eine neue Bewertung des…
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Unsere Bewertung / Einschätzung
Wie bei vielen Überplanungen von Freiflächen werden die Belange des Umweltschutzes dem Planungsziel untergeordnet. Es werden Ausgleichgebiete außerhalb des Planungsgebiets ausgewiesen – die Fauna kann ihre Koffer packen, in den nächsten Bus steigen und dorthin umziehen. Das zurzeit rasant steigende Artensterben resultiert u.a. aus genau dieser Bewertung von ökologischen Aspekten bei der Entscheidung für Bebauung…
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3. Check: Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Das Plangebiet liegt in großen Teilen auf einer entpachteten, nicht mehr bewirtschafteten Grabelandfläche mit kleinteiligen Parzellen. Die Vorlage 20202948, Anlage 5, Seite 41 ff. bescheinigt der Fläche „einen mittleren Biotopwert und eine mittlere Empfindlichkeit bei Verlust und Beeinträchtigungen von Lebensräumen, Ruhe- und Fortpflanzungsstätten, Gefährdung von Tieren, Verlust von Pflanzen.“ Weiter heißt es: „Auf den bisher…
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Unsere Anregung / Forderung zum Check „schützenswerte Böden“
Aufgrund des Zielkonflikts der Begründung und des Umweltberichts zwischen dem Handlungskonzept Wohnen und der eigentlichen Aufgabenstellung und der mindestens „bedingt erheblichen“ Eingriffe in die Ökologie regen wir ein durch ein unabhängiges Gutachterbüro erstelltes Umweltgutachten an.
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Unsere Bewertung / Einschätzung
Wie an verschiedenen anderen Stellen entsteht auch hier der Eindruck, dass die Verwaltung den Entwurf des B-Plan 997 um jeden Preis in die Umsetzung bringen möchte, um dem Wohnbauflächenprogramm und dem Handlungskonzept Wohnen zu entsprechen. Aus diesen Grund empfehlen wir, ein von einem unabhängigen Gutachterbüro erstellten Umweltbericht, der auch den Aspekt der schützenswerten Böden behandelt.
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2. Check: schützenswerte Böden
Ein Großteil des Oberbodens ist Mutterboden in einer Schichtdicke von 20 – 40 cm. Aufgrund der hohen Fruchtbarkeit des Bodens sind Teile der Planfläche als Bereich mit schützenswerten Böden einzustufen. Zwar wird in Anlage 5, Seite 26 der Vorlage 20202948 die Bedeutung des schützenswerten Bodens dadurch relativiert, dass sie mit einem Bereich potentieller Verunreinigungen verortet…
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Unsere Anregung / Forderung zum Check „Flächensparende Siedlungsentwicklung“
Die Summe aller umgesetzten Maßnahmen in Bochum sollte den einzelnen Zielen der Strategischen Umweltplanung genügen. Um das sicher zu stellen, empfehlen wir ein kontinuierliches Monitoring der Ist-Zahlen zur Strategischen Umweltplanung. Um Transparenz und Vertrauen in die einzelnen Planungen der Stadt Bochum aber auch in das Gesamtkonzept der Stadtentwicklung zu schaffen, sollte der Zielerreichungsgrad der Strategischen…
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Unsere Bewertung / Einschätzung
Es ist davon auszugehen, dass das Vorhaben des B-Plans 997 nicht nur Strategischen Umweltplanung – wenn überhaupt – nur „tendenziell“ genügt. Einer langfristigen Zielsetzung – wie der Strategischen Umweltplanung darf aber nicht nur „tendenziell“ entsprochen werden, wenn die Zielsetzung überhaupt noch erreichbar bleiben soll.
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1. Check: Strategische Umweltplanung der Stadt Bochum
Die Strategische Umweltplanung für Bochum führt unter anderem folgende Ziele auf: Boden_1.1.1: Die durchschnittliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen ist bis zum Jahr 2020 auf maximal 260 m² pro Tag zurückgeführt. Boden_1.1.2: Die durchschnittliche gesamtstädtische Netto Neuversiegelung ist bis zum Jahr 2020 auf maximal 130 m² pro Tag zurückgeführt. Boden_1.1.3: Die durchschnittliche gesamtstädtische Netto Neuversiegelung ist…
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Dokumente der Stadt Bochum zur Planung
Vorlage 20202948, Vorlage 20171846, Vorlage 20180847 […]
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5. Unsere Forderungen
Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung fordert: Erst wenn so der Wohnraumbedarf nicht gedeckt werden kann, werden zur Erstellung neuer Wohnungen Freiflächen herangezogen, wobei auf Flächen mit ökologischen Funktionen, mit Klimafunktion bzw. auf Flächen in Nachbarschaft bereits bestehender Hitzeinseln nachrangig zugegriffen wird. Bochum braucht ein kommunales Wohnungsunternehmen, das sich entsprechend den Prinzipien der früheren Wohnungsgemeinnützigkeit verhält,…
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4. Check: Wohnraumbedarf
Mehr als die Hälfte der Bochumer Haushalte haben Anspruch auf eine Sozialwohnung. Von den ca. 198.000 Wohnungen sind aber weniger als 13.000 Sozialwohnungen [3]. Das Handlungskonzept Wohnen setzt das Ziel, dass 200 der 800 jährlich neu zu errichtenden Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau entstehen (s.o.) – es trägt somit konzeptionell nicht dazu bei, den Bedarf an…
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3.2.2 Wohnraumstärkungsgesetz
3.2.2 Wohnraumstärkungsgesetz Mit dem am 01.07.2021 in Kraft getretenen „Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen“ (Wohnraumstärkungsgesetz – WohnStG) [15] ist das „Wohnungsaufsichtsgesetz“ (WAG NRW) ersetzt worden. Mit dem neuen Gesetz sollen die Gemeinden in die Lage versetzt werden, Das Gesetz enthält zudem umfassende Neuregelungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum: Aber die Gemeinden müssen die gesetzlichen…
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3.2.1 Grundgesetz, Art. 14 [13]
3.2.1 Grundgesetz, Art. 14 [13] (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit…
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3.2 Rechtsmittel zur Wohnraumsicherung
Eine rechtliche Handhabe zur Reaktivierung von ungenutztem Wohnraum gäbe es durchaus. Denn das Grundgesetz kennt nicht nur die Garantierung des Eigentums, sondern auch dessen Sozialverpflichtung. Mit der Anwendung der daraus abgeleiteten Gesetze hat sich die Stadt Bochum jedoch immer schon sehr schwergetan.
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3.1 Schrottimmobilien und Leerstände
Als Alternative zum Neubau kann die Bereitstellung von Wohnraum auch durch Reaktivierung von derzeit ungenutztem Wohnraum erfolgen. Jede wiedergenutzte Wohnung hat für die Wohnraumversorgung der Bevölkerung den gleichen Wert wie eine neu gebaute und dazu noch den Vorteil einer wesentlich günstigeren Miete. Der Wohnungsleerstand wird in Bochum mit der Stromzählermethode ermittelt. Dabei geht man davon…
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3. Check: Bestandsentwicklung als Alternative
Das Schaffen zeitgemäßer Wohnungen durch Sanierung oder Vollsanierung im Bestand sieht das Handlungskonzept Wohnen unter ‚Aspekten der Wirtschaftlichkeit‘ nur bedingt erreichbar [1, S. 50]. Dem widersprechen Zahlen aus dem Bericht aus 2021 zum geförderten Wohnungsbau, die zeigen, dass Bestandsentwicklung sehr wohl aus finanziellen Aspekten attraktiv sein kann. Das Handlungskonzept Wohnen weist darauf hin, das der…
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2.2 Flächen, die gemäß Klimafunktionskarte [7] nicht bebaut werden sollten
Das Wohnbauflächenprogramm schlägt 104 ha für eine Bebauung vor. Davon sind 39,2 ha sind Flächen mit Klimafunktion und für 24,6 ha werden in der Klimafunktionskarte [7] Einstufungen vorgenommen. Im Handlungskonzept Klimaanpassung Fläche [ha] Fläche [%] Anzahl Gesamtfläche Wohnbauflächenprogramm 104,0 100,0 33 Im Handlungskonzept Klimaanpassung verzeichnet 24,6 23,7 9 Zone 1, Typ A 8,6 8,3 3…
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2.1 Ökologische Wertigkeit der Flächen des Wohnbauflächenprogramms [5, Anlage 3]
Das Wohnbauflächenprogramm schlägt 33 Flächen auf insgesamt 104 ha für eine Bebauung vor. Davon sind 52,4 ha reine Frei- und Grünflächen, 46 ha sind Flächen mit Gehölzbestand. Die folgenden Tabellen geben einen Überblick der ökologischen Wertigkeit der Flächen des Wohnbauflächenprogramms: Fläche [ha] in % An-zahl Gesamtfläche 104,0 100,0 33 davon reine Freiflächen 52,4 50,4 20…
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2. Check: Wohnbauflächenprogramm
Auf Grundlage des Handlungskonzepts Wohnen ist das Wohnbauflächenprogramm [5] auf den Weg gebracht worden. Hier werden 33 Flächen aufgeführt, auf denen gebaut werden kann. 50,4 % dieser Flächen sind reine Frei-/Grünflächen. 40,3 % dieser Flächen sind teils vorgenutzt, teils Freiflächen. Nur 9,3 % der Flächen sind vorgenutzte Flächen. Es wird weder Halt gemacht vor Regionalen…
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1.5 Allianz für Wohnen [2]
Das Handlungskonzept Wohnen [1] und das Ziel 11 „Gemeinsamer Prozess“ avisiert die Gründung einer „Allianz für Wohnen“ in Bochum. Diese neue „Allianz“ soll eine wichtige Rolle bei der Überarbeitung des kommunalen „Handlungskonzepts Wohnen“ spielen und die Ziele der Bochumer Wohnungspolitik der kommenden Jahre festlegen. Zur „Allianz für Wohnen“ lud die Stadt Bochum ab Anfang 2020…
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1.4 Koalitionsvertrag von SPD Bochum und Bündnis 90 / Die Grünen „Bochum – Perspektiven von hier“
Im Koalitionsvertrag der SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN [4. S. 18] wird die Evaluation des Handlungskonzepts Wohnen bis Ende 2022 angekündigt. ‚Die Evaluation ist schnellstmöglich anzugehen, so dass Ergebnisse spätestens 2022 vorliegen und eine Neuformulierung des gesamtstädtischen Ausbauziels unter Berücksichtigung. so dass Ergebnisse spätestens 2022 vorliegen und eine Neuformulierung des gesamtstädtischen Ausbauziels unter…
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Ziele und Leitlinien des Handlungskonzept Wohnen – unser Resümee drei Jahre nach Inkrafttreten
Es zeichnet sich klar ab, dass mit den bisherigen Maßnahmen nicht eines der elf gesetzten Ziele erreicht und nicht eine der elf Leitlinien klar befolgt wird. Das Handlungskonzept Wohnen setzt sich das Ziel, die Bochumer Haushalte durch attraktive Wohnangebote an ihren Wohnort zu binden (Ziel 1, Leitlinie 1) und schließt hier auch Studierende und Auszubildende…
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Leitlinien [1]
Die Umsetzung der Ziele soll durch folgende Leitlinien unterstützt werden: 1. Attraktives Wohnen für alle: Es ist Aufgabe der Bochumer Wohnungspolitik, für alle Bevölkerungsschichten Wohnraum in ausreichender, zeitgemäßer, vielfältiger und finanzierbarer Form bereitzustellen. Ein attraktives Wohnraumangebot muss für jede Lebensphase verfügbar sein, sowohl zur Miete als auch im Eigentum. Denn: Ein attraktiver Wohnungsmarkt ist der…
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Ziele [1]
Auf Basis von Analysen, Prognosen, Beteiligungsveranstaltungen und Gesprächen mit Schlüsselpersonen setzt das Handlungskonzept Wohnen für die Entwicklung des Wohnungsmarktes elf Ziele: Ziel 1: Wachstumspotenziale nutzen Bochum möchte als attraktive Großstadt der Metropole Ruhr künftig die vorhandenen Wachstumspotenziale bestmöglich nutzen, insbesondere mit Blick auf die bisherige negative Umzugsbilanz innerhalb der Wohnungsmarktregion. Dafür sollen einerseits die Bochumer…
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1.3 Ziele und Leitlinien des Handlungskonzepts Wohnen
Für die Entwicklung des Bochumer Wohnungsmarktes setzt das Handlungskonzept Wohnen [1] elf wohnungspolitische Ziele und elf Leitlinien als Rahmen für Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen.
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1.2 Sozialer Wohnungsbau
Die Stadt Bochum setzt sich mit dem Handlungskonzept Wohnen das Ziel, auf städtischen Flächen mindestens 30 % und auf nicht-städtischen Flächen mindestens 20 % Wohnraum aus Mitteln der Wohnraumförderung des Landes NRW zu entwickeln, 200 der erforderlichen‘ 800 neuen Wohneinheiten pro Jahr sollen im geförderten Wohnungsbau entstehen [1, S. 5]. Tatsächlich ist dieses Ziel bisher…
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1.1 Gewinnung neuer Bürger aus den Nachbarkommunen als Strategie
Die Begründung für die Forderung nach 800 neuen Wohnungen pro Jahr findet man ab Seite 46 [1]. Für die Bevölkerungsentwicklung lag für Bochum 2016/2017 eine leicht rückläufige Prognose vor. Dem wollten die bei der Erstellung des Handlungskonzept Wohnen beteiligten Akteure entgegensteuern. Durch ein zusätzliches Wohnungsangebot sollen Zuzüge von Auszubildenden und Studierenden, jungen Beschäftigten, Familien und…
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1. Check: Handlungskonzept Wohnen
Seit der Veröffentlichung des Handlungskonzepts Wohnen im Jahr 2017 wird von der Stadtverwaltung und der Bochumer Politik wie ein Mantra mit den Worten zitiert „Bochum braucht 800 neue Wohnungen im Jahr“ …
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Quellen
[1] Handlungskonzept Wohnen (Vorlage 20171993 der Stadt Bochum) [2] Allianz für Wohnen (Vorlage 20203102 der Stadt Bochum) [3] Thesen zur Kommunalwahl des Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e. V. (2020) [4] Bochum – Perspektiven von hier / Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Koalition im Rat der Stadt Bochum für die Jahre 2020 bis 2025 [5] Wohnbauflächenprogramm (Vorlage…