Faktencheck zum Handlungskonzept Wohnen und dem Wohnbauflächenprogramm

3. Check: Bestandsentwicklung als Alternative

Das Schaffen zeitgemäßer Wohnungen durch Sanierung oder Vollsanierung im Bestand sieht das Handlungskonzept Wohnen unter ‚Aspekten der Wirtschaftlichkeit‘ nur bedingt erreichbar [1, S. 50]. Dem widersprechen Zahlen aus dem Bericht aus 2021 zum geförderten Wohnungsbau, die zeigen, dass Bestandsentwicklung sehr wohl aus finanziellen Aspekten attraktiv sein kann.

Das Handlungskonzept Wohnen weist darauf hin, das der durch veränderte Wohnpräferenzen entstehende Bedarf an neuen Wohnungen zu fast 50 % durch Sanierung im Bestand (leerstandsbedrohten Wohnungen) gedeckt werden (siehe [1, S. 49]). Das Handlungskonzept Wohnen warnt u.a. davor, dass durch den zusätzlichen Neubau kurz- und mittelfristig mit einem Anstieg des Leerstands bei nicht mehr marktgängigen Wohnungen im Bestand zu rechnen ist.

Im Bericht „Geförderter Wohnungsbau: Rückblick 2020 – Ausblick 2021“ veröffentlicht die Stadt Bochum folgende Zahlen zur Entwicklung der Wohnungsförderung durch Neubau und Bestandsentwicklung [17, S. 6 und 7]:

Quelle der Zahlen: [14, S. 6 und 7]

Setzt man die eingesetzten Fördermittel ins Verhältnis zur Anzahl der entstandenen Wohnungen, fällt die Bilanz für die Wohnungsentwicklung im Bestand deutlich besser aus als für den Neubau. Die Betrachtung dieser Zahlen lässt die Feststellung des Handlungskonzepts Wohnen zur bedingten Wirtschaftlichkeit der Wohnungsentwicklung im Bestand (siehe oben) in einem anderen Licht erscheinen.

Quelle der Zahlen: [14, S. 6 und 7]

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