Es ist davon auszugehen, dass das Vorhaben des B-Plans 997 nicht nur Strategischen Umweltplanung – wenn überhaupt – nur „tendenziell“ genügt. Einer langfristigen Zielsetzung – wie der Strategischen Umweltplanung darf aber nicht nur „tendenziell“ entsprochen werden, wenn die Zielsetzung überhaupt noch erreichbar bleiben soll.
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