Faktencheck: Ökologische Aspekte zum Vorhaben „Am Ruhrort“ (01/2021)

Resümee

Die Anlagen zur Vorlage 20202948, vor allem die Anlagen 4, 5 und 6 (Begründung und Umweltbericht des Planungsamts sowie Abwägung der Bürgerstellungnahmen) machen deutlich, dass die Verwaltung dieses Verfahren offenbar um jeden Preis umsetzen will. Es wird offensichtlich, dass Umwelt- und Klimaschutz für die Stadtverwaltung nicht auch Daseinsfürsorge ist.

Bedauerlicherweise ist der B-Plan 997 ohne informelle Beteiligung der betroffenen oder interessierten Bochumer Bürgerschaft erfolgt. Auch wenn rechtmäßig, muss doch den Planern klar sein, dass ein Feedback der Stadtverwaltung auf Stellungnahmen der Bürgerschaft mit einer zeitlichen Verzögerung von bis zu 10 Monaten für die Bürgerschaft nicht zufriedenstellend sein kann – insbesondere, wenn es mit der Floskel endet „Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.“ und der interessierte Bürger oder die interessierte Bürgerin keine weitere Chance auf Gehör hat.

Vor dem Hintergrund des Zweifels an dem im Handlungskonzept Wohnen für Bochum berechneten Wohnraumbedarf ist das Erfordernis der Baumaßnahme nach der Evaluation des Wohnbauflächenprogramms neu und die massiven Eingriffe in Klimafunktion, Ökologie und Topografie durch zusätzliche Gutachten und Faktensammlung vertiefend zu bewerten, bevor eine

  • im Überschwemmungsgebiet gelegene,
  • als Kaltluftsammelgebiet anerkannte,
  • mit schützenswerten Böden versehene,
  • mit Biotopfunktion ausgestattete,
  • einen Bestand an Vögeln, Fledermäusen, Amphibien und Insekten/Käfern und
  • einen Baumbestand aufweisende

Fläche in Zeiten des ausgerufenen Klimanotstands und eines rasant ansteigenden Artensterbens überschüttet, bebaut, zu 52 % versiegelt und somit unwiderruflich zerstört wird.

Aufgrund der auch im B-Planverfahren 997 „Am Ruhrort“ aufgetretenen Intransparenz bei der Erstellung der ökologischen Eingriffs-/Ausgleichsbilanz regen wir an, das Öko-Konto der Stadt Bochum auf der offiziellen Internet-Seite der Stadt Bochum https://www.bochum.de öffentlich zugänglich zu machen.

Aufgrund der massiven Eingriffe in Klimafunktion, Ökologie und Topografie regen wir die Erstellung 

  1. eines Umweltgutachtens
  2. eines Klimagutachtens, wie auch in der Stellungnahme der Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Bochum gefordert (siehe Vorlage 20202948, Anlage 8b, Seite 5)
  3. eines Gutachtens zu den Auswirkungen der zusätzlichen Versiegelung und Anhebung des Plangebiets auf die Überschwemmungsgefahr für das Plan-Gebiet und seiner Nachbarschaft

durch unabhängige Gutachterbüros an.

Weiter regen wir an:

  • IST-Zahlen zur Strategischen Umweltplanung vorzulegen,
  • Stellungnahme der Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Bochum (siehe Vorlage 20202948, Anlage 8b, Seite 5) in der Abwägung zu berücksichtigen,
  • dass das vorliegende Geräuschgutachten mindestens um Angaben zu Ort und Zeitpunkt der bislang durchgeführten Messungen ergänzt wird und erneute Messungen für die Einhaltung des nächtlichen Richtwert von max. 40 dB (A) durchgeführt und im Gutachten dokumentiert werden.
  • den Satzungsbeschluss zum B-Plan 997 zu verschieben und nach Vorlage und auf Grundlage der Ergebnisse aus den Punkten 1 – 6 sowie der Ergebnisse der im Koalitionsvertrag der SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (Seite 18) angekündigten Evaluation des Handlungskonzepts Wohnen erneut aufzurufen.

Angesichts

  • der wiederholten Änderungen und Anpassungen der Planung,
  • der dadurch erforderlich gewordenen wiederholten Auslegung,
  • des dadurch erzeugten umfangreichen, auch für ehrenamtlich tätige Politiker*innen kaum noch zu überschauenden Unterlagen-Konvoluts,
  • der noch ausstehenden Beantwortung von Einwänden einzelner Träger öffentlicher Belange und
  • der noch einzuholenden Gutachten

halten wir es für dringend erforderlich, eine weitere Bürgerversammlung durchzuführen, auch wenn eine solche gesetzlich nicht vorgesehen ist.

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