Faktencheck: Ökologische Aspekte zum Vorhaben „Am Ruhrort“ (01/2021)

3. Check: Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Das Plangebiet liegt in großen Teilen auf einer entpachteten, nicht mehr bewirtschafteten Grabelandfläche mit kleinteiligen Parzellen.

Die Vorlage 20202948, Anlage 5, Seite 41 ff. bescheinigt der Fläche „einen mittleren Biotopwert und eine mittlere Empfindlichkeit bei Verlust und Beeinträchtigungen von Lebensräumen, Ruhe- und Fortpflanzungsstätten, Gefährdung von Tieren, Verlust von Pflanzen.“
Weiter heißt es: „Auf den bisher gepachteten und inzwischen aufgegebenen Grabelandflächen würden sich bei Nichtdurchführung der Planung über weiterlaufende Sukzessionsprozesse Strukturen entwickeln, die dann in unterschiedlicher Weise den Schutzgütern Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser und Klima zu Gute kämen.“
Der Verlust der Biotopfunktionen wird als mittlere und bedingt erhebliche Beeinträchtigung bewertet.

Die Untere Naturschutzbehörde weist in ihrer Stellungnahme darauf hin: „… die aufgegebene Bewirtschaftung der Flächen hat sich in Teilbereichen die Vegetation ungestört entwickeln können.
Demnach hat die Fläche eine hohe ökologische Wertigkeit erreicht. Da durch die geplante Bebauung die Versiegelungsrate um ca. 40 % steigt, führt dies zu einem Verlust von Vegetationsstrukturen“ (Vorlage 20202948, Anlage 6, Seite 184).

Um den Verlust der Biotopfunktion teilweise aufzufangen, sollen im im Plangebiet Maßnahmen umgesetzt werden, wie

  • Pflanzung von Laubbäumen innerhalb der Erschließungsstraßen und festgesetzten Grünflächen
  • Dachbegrünung aller Flachdächer
  • Festsetzung öffentlicher Grünflächen und einer „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“
  • Reglementierung von Versiegelung in den dargestellten Vorgartenflächen

Weil diese nicht ausreichen, soll darüber hinaus eine eine ca. 1,28 ha große Ausgleichsfläche außerhalb der Planfläche geschaffen werden.


  • Unsere Bewertung / Einschätzung

    Wie bei vielen Überplanungen von Freiflächen werden die Belange des Umweltschutzes dem Planungsziel untergeordnet. Es werden Ausgleichgebiete außerhalb des Planungsgebiets ausgewiesen – die Fauna kann ihre Koffer packen, in den nächsten Bus steigen und dorthin umziehen.

    Das zurzeit rasant steigende Artensterben resultiert u.a. aus genau dieser Bewertung von ökologischen Aspekten bei der Entscheidung für Bebauung auf Frei- und Grünfläche.


  • Unsere Anregung / Forderung

    Vor dem Hintergrund der auf Seite 18 des Koalitionsvertrags von SPD Bochum und Bündnis 90 / Die Grünen „Bochum – Perspektiven von hier“  angekündigten Evaluation des Handlungskonzepts Wohnen sollte der Satzungsbeschluss zum B-Plan 997 aufgeschoben werden. Nach Vorliegen der Ergebnisse dieser Evaluation und unter Berücksichtigung weiterer von uns angeregten Untersuchungen sollte dann eine neue Bewertung des Vorhabens am Ruhrort erfolgen. Vielleicht kommt diese zu dem Schluss, dass das Vorhaben aufgehoben werden soll, um praktiziertem Umweltschutz auf dieser Fläche eine Chance zu geben.

    In diesem Fall könnten die vorhandenen Gartenlauben und Zäune sensibel zurück gebaut werden, um die Flora und Fauna zu schonen und dann das Gebiet als Naturpark zu belassen und die vorhandene Senke als Überschwemmungsbereich bei Starkregenereignissen zu nutzen.

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