Faktencheck zum Handlungskonzept Wohnen und dem Wohnbauflächenprogramm

Ziele und Leitlinien des Handlungskonzept Wohnen – unser Resümee drei Jahre nach Inkrafttreten

Es zeichnet sich klar ab, dass mit den bisherigen Maßnahmen nicht eines der elf gesetzten Ziele erreicht und nicht eine der elf Leitlinien klar befolgt wird. Das Handlungskonzept Wohnen setzt sich das Ziel, die Bochumer Haushalte durch attraktive Wohnangebote an ihren Wohnort zu binden (Ziel 1, Leitlinie 1) und schließt hier auch Studierende und Auszubildende mit ein (Ziel 3, Leitlinie 1). Bei der Festlegung, was attraktiver Wohnraum ist und ob die Bürger*innen die Bauvorhaben in ihrer Nachbarschaft als Gewinn für ihren jetzigen Wohnort sehen, bleibt das Meinungsbild der Bürgerschaft ungehört.

Gebaut wird auf den rarer und daher immer teurer werdenden Freiflächen. Finanzierbarer Wohnraum für die Studierenden und Auszubildenden (Ziel 3) entsteht so nicht. Der Soziale Wohnungsbau (Ziel 6) wird nicht ausreichend gefördert. Wohnraum für alle in Bochum lebenden Menschen (Ziel 2, Leitlinie 1) bleibt Mangelware. Die Entstehung von Wohnquartieren, die eine Mischung von unterschiedlichem Sozialstatus und Einkommen erlauben (Leitlinie 6), sind deshalb auch Ausnahme.

Es wird in Wohnraum für Familien (Ziel 4, Leitlinie 1) investiert, die sich teuren Wohnraum leisten können – da wo günstiger Wohnraum entsteht, stellt sich u.a. wegen Geräuschimmissionen die Frage nach dem gesunden Wohnen (Leitlinie 7) (siehe „Am Ruhrort“, „Querenburger Straße“ und „Im Vogelpoth“).

Die Ausdehnung von Hitzeinseln wird in Kauf genommen, wie z.B. „Am Appolonia-Pfaus-Park“, „Glockengarten“, „Gerthe West“, „Im Meerland“. „Hauptstraße – in der Schornau“, „An der Holtbrügge“, „Am Ruhrort“ und „Hinter der Kiste“ (Ziel 4, Leitlinie 7).

Betrachtet man Bauvorhaben in überschwemmungsgefährdeten Bereichen oder in deren unmittelbarer Nachbarschaft (z.B. „Röhringhauser Straße“, „Am Beisenkamp“, „Bahntrasse Günnigfeld“, „Wilhelm-Leithe-Weg Nord“, „Wilhelm-Leithe-Weg Süd“, „Ridderstraße“) stellt sich die Frage nach der Qualität (Ziel 2, Leitlinie 4) und der Nachhaltigkeit (Ziel 9, Leitlinie 5) des geschaffenen oder geplanten Wohnraums. Dass ökologische Aspekte mit wirtschaftlichen Ansprüchen in Einklang gebracht werden (Ziel 9, Leitlinie 5), kann nach der Analyse der ökologischen und klimatischen Funktionen der zahlreichen Freiflächen des Wohnbauflächenprogramms klar verneint werden. Auch vor Baumaßnahmen auf Flächen mit Klimafunktionen wird unter dem 2019 für Bochum ausgerufenen Klimanotstand nicht halt gemacht (z.B. „Charlottenstraße“, „Havkenscheider Park“, „Havkenscheider Höhe“, „Am Ruhrort“).

Dass der Bestandsentwicklung bei der Wohnraumbeschaffung eine besondere Bedeutung zukommt, wie Ziel 7 und Leitlinie 3 erwarten lässt, ist drei Jahre nach In Kraft treten des Wohnbauflächenprogramms, das die Ziele des Handlungskonzept Wohnen umsetzen soll, genau so wenig zu erkennen wie die Schaffung von barrierefreien Wohnangeboten für ältere Menschen oder Menschen mit Einschränkungen (Ziel 5, Leitlinie 2).

Ob die Wohnzufriedenheit der Bochumer Bevölkerung (Ziel 10, Leitlinie 8) und die Attraktivität und Lebensqualität der Wohnquartiere (Ziel 8) gesteigert werden kann, muss in Anbetracht der zahlreichen Bürgerinitiativen, die sich nach Bekanntwerden des Wohnbauflächenprogramms gegründet haben, bezweifelt werden. Ein offener und gleichberechtigter Dialog zwischen Stadtverwaltung und Kommunalpolitik auf der einen Seite und der Bochumer Bürgerschaft auf der anderen Seite findet nicht statt. Das führt bei den Betroffenen zu Politikverdrossenheit und Frust.

Auch bei der Umsetzung des 11. Ziels und der 11. Leitlinie mit der Gründung der Allianz für Wohnen sehen wir klare Mängel, wurden doch wichtige Vertreter vergessen – nämlich die Menschen, die in Bochum leben, die sich für eine soziale und zukunftsfähige Stadt stark machen und für die Stadtgestaltung gemacht wird.

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