Faktencheck zum Handlungskonzept Wohnen und dem Wohnbauflächenprogramm

3.2 Rechtsmittel zur Wohnraumsicherung

Eine rechtliche Handhabe zur Reaktivierung von ungenutztem Wohnraum gäbe es durchaus. Denn das Grundgesetz kennt nicht nur die Garantierung des Eigentums, sondern auch dessen Sozialverpflichtung. Mit der Anwendung der daraus abgeleiteten Gesetze hat sich die Stadt Bochum jedoch immer schon sehr schwergetan.


  • 3.2.1 Grundgesetz, Art. 14 [13]

    3.2.1 Grundgesetz, Art. 14 [13] (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung… weiterlesen


  • 3.2.2 Wohnraumstärkungsgesetz

    3.2.2 Wohnraumstärkungsgesetz Mit dem am 01.07.2021 in Kraft getretenen „Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen“ (Wohnraumstärkungsgesetz – WohnStG) [15]… weiterlesen


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