Unrühmlicher Umgang mit stadteigenem Wohnungsbestand an der Kohlenstraße darf nicht zum schlechten Vorbild werden!

Die Antworten von Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke auf Fragen des Netzwerks für bürgernahe Stadtentwicklung in der letzten Ratssitzung haben neue Fragen aufgeworfen.
Die Stadt Bochum soll erst von 2005 bis 2007 sukzessiv Eigentümerin die Häuser Kohlenstraße 135 – 145 geworden sein.
Warum wird sie dann aber bereits im offiziellen Adressbuch der Stadt Bochum von 1967 als Eigentümerin der Häuser 135 – 139 geführt?
Die Bebauungsplanauskunft der Stadt Bochum hat auf Anfrage eines Mitglieds des Netzwerks nun mitgeteilt (https://wolke.bo-aktiv.de/s/ZpP7ZPy2i3kNfD8 ):
Die Stadt Bochum ist Eigentümerin der Gebäude Kohlenstraße 135 seit 1961, Kohlenstraße 137 seit 1963 und Kohlenstraße 139 seit 1962.
Wie konnte es zu der hierzu im Widerspruch stehenden Erklärung im Rat kommen?
Die als Mischgebiet und damit auch zur Nutzung zum Wohnen ausgewiesene Lage an der Kohlenstraße soll prinzipiell nicht für das Wohnen geeignet sein, weil dort die Autobahn in der Nähe ist und der Lärmschutz das nicht ermöglicht.
Warum ist dann im Bebauungsplan für die „Westtangente“ zum Schutze der Bewohner an der Kohlenstraße vor Verkehrslärm die Verwendung von Schall-schutzfenstern der Klasse 3 für Erdgeschoss und Obergeschosse festgesetzt?
Steht der Abrisstermin für die Häuser schon fest?
Und nicht zuletzt: Hat die Stadt stadteigene Wohnhäuser allein deshalb ohne jede Instandhaltungsmaßnahme 30 Jahre leer stehen lassen, weil sie diese von Anfang an irgendwann einmal abreißen und die Flächen ohnehin einer gewerblichen Nutzung zuführen wollte?
Um hierauf Antworten zu erhalten, haben Mitglieder des Netzwerks gemeinsam mit dem letzten Mieter der Kohlenstraße 135 einen weiteren Fragenkatalog (https://wolke.bochum-consul.de/s/NxYqHaszFPo2HwL ) für die Ratssitzung am 14.03.2024 eingereicht.
Der unrühmliche Umgang der Stadt mit stadteigenem Wohnungsbestand an der Kohlenstraße darf nicht zum schlechten Vorbild für andere werden.