Ecosoil-Ansiedlung – Fragen über Fragen!

Das Bodenaufbereitungsunternehmen Ecosoil ist mit seinen Plänen einer Neuansiedlung in Gerthe zunächst gescheitert: Die Bezirksregierung Arnsberg hat die erforderliche immissionschutzrechtliche Genehmigung verweigert, weil die verkehrliche Erschließung nicht gegeben ist.

Ecosoil hat dagegen Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt, weil diese Anlage für das Unternehmen notwendig sei. Mit einer solchen Anlage lasse sich ein Jahresumsatz von sechs bis sieben Millionen Euro erzielen. Schon jetzt habe das Unternehmen erhebliche Investitionen in den neuen Standort vorgenommen. „Und das nicht leichtfertig“, schließlich habe die Stadt Bochum die Bauvoranfrage für den Betrieb der Anlage positiv beschieden – so der Geschäftsführer gegenüber der Lokalpresse.

Die Verwaltung hatte gegenüber den kommunalen Gremien noch ausdrücklich betont, bei der Prüfung eines Bauvorbescheides habe das besondere Augenmerk auf der Frage gelegen, ob die Erschließung gesichert sei. Dies sei der Fall gewesen. Wie kann Arnsberg dann aber für die Betriebsgenehmigung hier zu einem anderen Ergebnis kommen?

Das Netzwerk hat zunächst versucht, aus allgemein zugänglichen Quellen etwas Licht in die Behandlung der Bauvoranfrage zu bringen – statt Transparenz aber nur Fragen über Fragen. Um die für unsere Demokratie nun einmal erforderliche Transparenz in den Vorgang zu bringen, wird das Netzwerk in die Fragestunden der kommunalen Gremien gehen.

Eine Gerther Einwohnerin, Mitglied im Netzwerk sowie in der Initiative „Gerthe-West – so nicht!“  will bereits in der Fragestunde in der Bezirksvertretung Nord am 21.03.2023 wissen:

Wann hat das Unternehmen den bauplanungsrechtlichen Vorbescheid erhalten, dessen Beantragung die Verwaltung Ecosoil im Vorgriff auf das immissionschutzrechtliche Genehmigungsverfahren in Arnsberg vorgeschlagen hatte, um das unternehmerische Investitionsrisiko zu begrenzen? Hätte angesichts des erwarteten Schwerlastverkehrs nicht bereits bei der Prüfung des baurechtlichen Vorbescheids die Frage der Sicherheit der Radfahrenden und Zufußgehenden vor dem Betriebsgelände aufgeworfen werden müssen?

Fragen siehe bitte hier …

Für die Fragestunde im Rat am 30.03.2023 hat das Netzwerk weitere Fragen angemeldet:

Ist das Rechtsamt dazu gehört worden, ob die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Ansiedlung überhaupt durch einen Vorbescheid der Stadt Bochum verbindlich festgestellt werden konnte, wenn doch die Bezirksregierung Arnsberg für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung allein und umfassend zuständig ist? Hat das Rechtsamt geprüft, ob ein Vorbescheid vielleicht Schadensersatzansprüche gegenüber der Stadt Bochum hätte auslösen können, wenn der vom Bezirk Nord zur Verhinderung der Ansiedlung angeregte Bebauungsplan aufgestellt worden wäre?Welche Kosten hat die Stadt Bochum zu tragen, nachdem sich die von der Stadt Castrop vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen den Vorbescheid erhobene Klage erledigt hat, weil die beklagte Stadt Bochum ihren Vorbescheid wegen der mittlerweile in Arnsberg beantragten Betriebsgenehmigung zurückgenommen hat? Hat das Rechtsamt geprüft, ob der zunächst erteilte bauplanungsrechtliche Vorbescheid Schadensersatzansprüche auslösen kann, nachdem die allein zuständige Bezirksregierung Arnsberg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wegen des Fehlens einer verkehrlichen Erschließung abgelehnt hat?

Fragen siehe bitte hier …

Das Netzwerk sieht den Antworten der Verwaltung mit Spannung entgegen.