Faktencheck: Ökologische Aspekte zum Vorhaben „Am Ruhrort“ (01/2021)

geplante Schutzmaßnahmen

unsere Bewertung / Einschätzung
1. Das Plangebiet wird durch Erdaufschüttung um zwei Meter angehoben (siehe Entwurf B-Plan 997).
2. Die Niederschlagsabflüsse der geplanten befestigten Fläche werden über ein geplantes öffentliches Trennsystem bis zur Straße Am Ruhrort geleitet (siehe Vorlage 20202948, Anlage 5, Seite 31, 32).Trennsysteme müssen regelmäßig gereinigt / gespült werden, um die Funktion zu erhalten.
3. Teilweise Regenrückhaltung durch extensive Begrünung aller Flachdächer (siehe Vorlage 20202948, Anlage 5, Seite 31, 32).Es werden lediglich die Flachdächer begrünt, das sind 45 Garagendächer und das Dach des Blockheizkraftwerks (siehe Entwurf zum B-Plan 997).
4. Zuwegungen und Zufahrten sind mit versickerungsfähigem Pflaster oder Gittersteinen auszuführen (siehe Vorlage 20202948, Anlage 5, Seite 31, 32).
5. Für den südlichen Bereich des Plangebietes wird ein unterirdischer Rückhalteraum aus Kunststoffelementen angelegt, die zur Drosselung des anfallenden Regenwassers dienen. Dies gilt auch für 30-jährige Regenwasserereignisse. Zudem ist eine Überlaufschwelle vorgesehen, welche den Abfluss in den unterirdischen Rückhalteraum bei größeren Regenwasserereignissen ermöglicht. Der unterirdische Rückhalteraum weist ein maximales Volumen von ca. 225 m³ auf. Somit wird das 30-jährige Regenwasser schadlos auf dem Grundstück zurückgehalten (siehe Vorlage 20202948, Anlage 5, Seite 31, 32).Das insgesamt 2,7 ha große Plangebiet liegt größtenteils unterhalb des Niveaus der Umgebung und soll um 2 Meter aufgeschüttet werden.
Unter der Annahme, dass zurzeit 1,4 ha der Fläche 1,5 m unterhalb des Niveaus der Umgebung liegen, ergibt sich ein bisheriges Rückhaltevolumen vom 21.000 m³, das nach der Anhebung der Planfläche entfällt.
Dem stehen nach Realisierung der Baumaßnahme 225 m³ künstlich geschaffenes Rückhaltevolumen und ca. 80 m² Dachbegrünung entgegen.
Der Auslegung des Überschwemmungsschutzes auf das 30 jährige Hochwasser wird entgegnet, dass sich die stadtplanerischen Praktiken nicht ähnlich schnell weiterentwickeln wie die Extremwetterereignisse unter dem Klimawandel.
Zusammengefasst:
Das Plangebiet ist als Risikogebiet für Extremhochwasser eingestuft. Es sollte überprüft werden, ob das auf das 30-jährige Regenwasserereignis ausgelegte Rückhaltevolumen für die Planfläche ausreichend dimensioniert ist.
Die Handlungskarte Klimaanpassung weist die Planfläche als Zone 4 (hellblau) aus, für die empfohlen wird, Bebauung zu vermeiden und für unvermeidbare Bebauung technische Maßnahmen zum Objektschutz vorzusehen. Ob die mit dem B-Plan 997 vorgesehene Bebauung „unvermeidbar“ ist, muss durch die Ergebnisse der im Koalitionsvertrag der SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (Seite 18) angekündigten Evaluation des Handlungskonzepts Wohnen erst noch belegt werden.

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