unsere Bewertung / Einschätzung | |
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1. Das Plangebiet wird durch Erdaufschüttung um zwei Meter angehoben (siehe Entwurf B-Plan 997). | — |
2. Die Niederschlagsabflüsse der geplanten befestigten Fläche werden über ein geplantes öffentliches Trennsystem bis zur Straße Am Ruhrort geleitet (siehe Vorlage 20202948, Anlage 5, Seite 31, 32). | Trennsysteme müssen regelmäßig gereinigt / gespült werden, um die Funktion zu erhalten. |
3. Teilweise Regenrückhaltung durch extensive Begrünung aller Flachdächer (siehe Vorlage 20202948, Anlage 5, Seite 31, 32). | Es werden lediglich die Flachdächer begrünt, das sind 45 Garagendächer und das Dach des Blockheizkraftwerks (siehe Entwurf zum B-Plan 997). |
4. Zuwegungen und Zufahrten sind mit versickerungsfähigem Pflaster oder Gittersteinen auszuführen (siehe Vorlage 20202948, Anlage 5, Seite 31, 32). | — |
5. Für den südlichen Bereich des Plangebietes wird ein unterirdischer Rückhalteraum aus Kunststoffelementen angelegt, die zur Drosselung des anfallenden Regenwassers dienen. Dies gilt auch für 30-jährige Regenwasserereignisse. Zudem ist eine Überlaufschwelle vorgesehen, welche den Abfluss in den unterirdischen Rückhalteraum bei größeren Regenwasserereignissen ermöglicht. Der unterirdische Rückhalteraum weist ein maximales Volumen von ca. 225 m³ auf. Somit wird das 30-jährige Regenwasser schadlos auf dem Grundstück zurückgehalten (siehe Vorlage 20202948, Anlage 5, Seite 31, 32). | Das insgesamt 2,7 ha große Plangebiet liegt größtenteils unterhalb des Niveaus der Umgebung und soll um 2 Meter aufgeschüttet werden. Unter der Annahme, dass zurzeit 1,4 ha der Fläche 1,5 m unterhalb des Niveaus der Umgebung liegen, ergibt sich ein bisheriges Rückhaltevolumen vom 21.000 m³, das nach der Anhebung der Planfläche entfällt. Dem stehen nach Realisierung der Baumaßnahme 225 m³ künstlich geschaffenes Rückhaltevolumen und ca. 80 m² Dachbegrünung entgegen. Der Auslegung des Überschwemmungsschutzes auf das 30 jährige Hochwasser wird entgegnet, dass sich die stadtplanerischen Praktiken nicht ähnlich schnell weiterentwickeln wie die Extremwetterereignisse unter dem Klimawandel. |
Zusammengefasst: Das Plangebiet ist als Risikogebiet für Extremhochwasser eingestuft. Es sollte überprüft werden, ob das auf das 30-jährige Regenwasserereignis ausgelegte Rückhaltevolumen für die Planfläche ausreichend dimensioniert ist. Die Handlungskarte Klimaanpassung weist die Planfläche als Zone 4 (hellblau) aus, für die empfohlen wird, Bebauung zu vermeiden und für unvermeidbare Bebauung technische Maßnahmen zum Objektschutz vorzusehen. Ob die mit dem B-Plan 997 vorgesehene Bebauung „unvermeidbar“ ist, muss durch die Ergebnisse der im Koalitionsvertrag der SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (Seite 18) angekündigten Evaluation des Handlungskonzepts Wohnen erst noch belegt werden. |