Planungsausschuss muss Farbe bekennen:
Klimaschutz oder Investoren-Wohl?

Im Planungsausschuss stehen am 14.12.2021 die in der November-Sitzung noch wegen Beratungsbedarfs geschobenen Beschlüsse für die Bauvorhaben „Dietrich-Benking-Straße Ost“ und „Holbeinstr./Kaulbachstr“ nun erneut auf der Tagesordnung.

In beiden Bebauungsplanverfahren geht es um den von Investoren geplanten Wohnungsneubau auf der „grünen Wiese“. Gegen beide Bauvorhaben gibt es Proteste aus der Anwohnerschaft. In beiden Verfahren hat sich die angehörte Bezirksvertretung gegen bzw. nur unter strengen Bedingungen für das vorgeschlagene städtebauliche Konzept ausgesprochen.

Im Bebauungsplanverfahren „Holbeinstraße./Kaulbachstraße“ hat die Bezirksvertretung Südwest das Investoren-Konzept mit Hinweis auf eine zu massive Bebauung in der „Grünen Lunge von Bärendorf“ einstimmig abgelehnt.

Im Bebauungsplanverfahren „Dietrich-Benking-Straße Ost“ hat die Bezirksvertretung Nord  Bedingungen aus dem Aufstellungsbeschluss des Planungsausschusses aufgegriffen.

Der Ausschuss selbst hat im Juli 2018 die Fortführung der Planungen nämlich noch davon abhängig gemacht, dass mit dem Bebauungsplan eine verbindliche Sicherung des  Hiltroper Feldes erfolgt und zwischen Alt- und Neubebauung zur Sicherung der Durchlüftungsfunktion ein ausreichend großes Landschaftsfenster freigehalten wird. 

Das Investoren-Konzept sieht die Sicherung weiterer Bereiche des „Hiltroper Feldes“ nicht vor. Ob der vorgeschlagene nur 30 Meter breite Korridor zur Sicherung der geforderten Durchlüftungsfunktion ausreicht, ist fraglich.

In beiden Verfahren muss der Ausschuss nun Farbe bekennen:
Entscheidung für den Klimaschutz oder für das Investoren-Wohl?

Will der Ausschuss die eindeutigen Voten aus den Bezirken gegen die Investoren-Konzepte zum Wohle der Investoren einfach übergehen? Dann dürfen sich die Mitglieder des Planungsausschusses aber auch nicht wundern, wenn in beiden Bezirken das durch andere umstrittene Bauvorhaben bereits erheblich gestörte Vertrauen in Politik und Verwaltung weiter belastet wird.  

Nach Ausrufung des Klimanotstands in 2019, der Forderung des Bundesverfassungsgerichts Anfang 2021 nach Klimaschutz für kommende Generationen sowie der Hochwasser- und Starkregenereignisse Mitte 2021 ist es nun auch in Bochum an der Zeit, dem Klima den ihm zustehenden Stellenwert bei der Abwägung mit anderen Belangen einzuräumen.