Versammlungen in Corona-Zeiten – geht doch!

Die vom Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung für die Kundgebung

am                    22.04.2020 von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr 
auf dem            Rathausvorplatz/Glocke (Willy-Brandt-Platz) 

beantragte Ausnahmegenehmigung liegt nun vor. 

Das nach § 11 Abs. 2 Coronaschutzverordnung NRW für die Erteilung von Ausnahmen von dem allgemeinen Versammlungsverbot zuständige Ordnungsamt der Stadt Bochum hat nach Rücksprache mit dem Polizeipräsidenten Bochum die Ausnahme unter Auflagen erteilt. Nach der – im Anhang beigefügten – Ausnahmeverfügung sind in Corona-Zeiten u.a. folgende Einschränkungen der Versammlung zur Herabsetzung der Ansteckungsgefahr erforderlich:

  • Beschränkung auf 30 der Teilnehmer*innen
  • erkennbare Abtrennung des Veranstaltungsplatzes vom sonstigen öffentlichen Raum
  • Aufnahme der Teilnehmer*innen in eine „Corona-Liste“, wie sie seit Wochen bei Veranstaltungen üblich ist.

Mit diesen Auflagen liegt Bochum sozusagen im Mittelfeld der Auflagen-Kataloge, die in den letzten Wochen bei zugelassenen Versammlungen verhängt worden sind.

Das Netzwerk möchte nochmals darauf hinweisen, dass sich die beteiligten Behörden von Anfang an äußerst kooperativ zeigten. Bereits vor der ersten Entscheidung des BVerfG  war den in Bochum für die Sicherung des grundrechtlich geschützten Versammlungsrechts Verantwortlichen offenbar bewusst, dass auch in Corona-Zeiten die Versammlungsfreiheit nicht vollständig aufgehoben ist. 

Das Netzwerk hofft, dass sich trotz der Auflagen am 22.04.2020 auch 30 Teilnehmer*innen zur Kundgebung einfinden werden, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass eine Teilnahme über diese Zahl hinaus wegen der nicht zugelassenen Rotation von Teilnehmer*innen leider nicht zugelassen werden kann.

Das Netzwerk bedauert dies, sieht diese Kundgebung aber dennoch als guten ersten Schritt zurück auf die Straße in eine zwangsläufig an Corona-Bedingungen angepasste Versammlungsfreiheit.

Die Kundgebung steht – wie bereits mitgeteilt – unter dem Motto „Keine Planung ohne Bürger*innen“.

Es kann und darf nämlich nicht passieren, dass Politik und Verwaltung mit dem Argument, es müsse „Handlungsfähigkeit demonstriert werden“, Entscheidungen zu massiv umstrittenen Bauprojekten treffen und so über die Köpfe der Bürger*innen hinweg regieren.