„Am Ruhrort“: Bezirksregierung Arnsberg hält Bebauung für unzulässig!

Im Januar 2021 musste die Verwaltung ihre Vorlage für einen Satzungsbeschluss zu einem Bebauungsplan „Am Ruhrort“ zurückziehen, weil die Bezirksregierung Arnsberg erhebliche immissionsschutzrechtliche Bedenken angemeldet hatte.

In seinem Bemühen, soviel Transparenz wie möglich in das weitere Verfahren zu bringen, hat das Netzwerk Zugang zu der schriftlichen Stellungnahme aus Arnsberg erhalten. Die Verwaltung hingegen hat die Mitglieder der mit einem Satzungsbeschluss zu befassenden Gremien bis heute nicht über die konkreten Bedenken der Bezirksregierung informiert.

Nachdem ein Antrag auf Zugang zu den Fragen, die an den Sachverständigen wegen der Bedenken an seinem bisherigen Schall-Gutachten zu stellen sind, ebenfalls nicht beantwortet worden ist, muss befürchtet werden, dass weitere Informationen zum Schallproblem erst wieder in der Vorlage zu einem neuen Satzungsbeschluss erfolgen werden.

Das Netzwerk meint aber, dass die Gremien, die eine Abwägung zwischen den widerstreitenden Belangen vornehmen und letztendlich einen Bebauungsplan als Satzung beschließen müssen, so früh wie möglich über schwere immissionsschutzrechtliche Bedenken informiert sein sollten. Deshalb hat das Netzwerk allen Mitgliedern der mit dem Satzungsbeschluss zu befassenden Gremien nun das – angehängte – Schreiben der Bezirksregierung zur Kenntnis gebracht.

Arnsberg hat u.a. eingewandt,
eine einmalige Messung reiche als Momentaufnahme zur Erfassung der ungünstigsten Betriebsbedingungen bei Vollauslastung sowie der Betriebszustände mit Spitzenpegeln nicht, Lärmmessung im lärmkritischen südwestlichen Bereich des geplanten WA-Gebietes seien überhaupt nicht erfolgt, wesentlich höhere Lärmimmissionen in den oberen, nicht durch die Ofenhalle abgeschirmte Etagen der geplanten Wohnbebauung seien nicht ausgeschlossen, nach einer 2014 in einem Genehmigungsverfahren für den emittierenden Betrieb erstellten Lärmimmissionsprognose würden die die zulässigen Lärmimmissionswerte für das geplante Baugebiet bereits überschritten.

Die Bezirksregierung kommt im Januar 2021 zu dem vernichtenden Ergebnis:
„Die Antwort des Planungsamtes zur Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vom 29.06.2020 zum B.-Plan Nr. 997 – Am Ruhrort – ist völlig unzureichend und kann die Bedenken der Bezirksregierung Arnsberg nicht entkräften. Die aufgeführten Argumente sind nicht nachvollziehbar und können die immissionsschutzrechtlichen Probleme nicht lösen.“

Trotzdem hat Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke gegenüber dem Netzwerk erklärt, auch wenn das Schallgutachten nun voraussichtlich überarbeitet bzw. ergänzt werde, gehe er davon aus, den Bebauungsplan zum Satzungsbeschluss zu bringen, es handele sich insofern um ein Nachschärfen der Unterlagen im Hinblick auf eine möglichst große Rechtssicherheit, 

Offenbar geht es – wie in Bebauungsplanverfahren üblich – nur darum, die Unterlagen gerichtsfest zu machen.

Der emittierende Betrieb kann sich schließlich durch entsprechende Regelungen im Kaufvertrag und im Grundbuch gegen Klagen zukünftiger Grundstückseigentümer*innen absichern. Wer dennoch kauft, ist selbst schuld. Und die Verwaltung selbst kann sich wie immer beruhigt zurücklehnen – die Verantwortung tragen ja allein die gewählten Mitglieder in den mit dem Satzungsbeschluss befassten kommunalen Gremien der Stadt Bochum.