
Im Mai 2025 hat die Stadt Bochum an der Universitätsstraße großflächig für ihr „StadtBaumKonzept“ als „Strategie, die wirkt“, geworben. Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung freut sich über jeden Baum in Bochum und kritisiert genau deshalb nicht erst seitdem die fehlende Transparenz bei Baumfällungen und Waldrodungen.
Ende Juni 2026 hat der Umweltausschuss erfreulicherweise gleich mehrere Beschlüsse zu „Bochums Bäumen“ gefasst. U.a. wurde auf einen gemeinsamen Antrag von SPD, Grüne und CDU (Antrag hier) die Verwaltung beauftragt, den kommunalen Gremien die jährliche Fällliste zukünftig regelmäßig vor der Fällsaison als nachvollziehbare Bilanz zu Baumfällungen und Ersatzpflanzungen vorzulegen.
Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung begrüßt diesen Beschluss für mehr Transparenz ausdrücklich. Schließlich ist damit die entsprechende Netzwerk-Anregung aus Januar/März 2026 (Eingabe hier ), wieder aufgegriffen worden. Damals war die Eingabe im Umweltausschuss noch mehrheitlich abgelehnt worden.
Auch wenn sich das Netzwerk über seinen späten Erfolg gefreut hat, fehlt ihm immer noch eine frühzeitige, allgemein verständliche Information auch der Zivilgesellschaft. Transparenz ist mehr als Information der kommunalen Gremien! Bäume gehen alle an!
Deshalb hat das Netzwerk mit einer Eingabe zur Juni-Sitzung des Umweltausschusses (Eingabe und Antwort der Verwaltung hier ) ergänzend angeregt, die Zivilgesellschaft zeitgleich mit den kommunalen Gremien über anstehende Baumfällmaßnahmen zu informieren. Das sperrige Ratsinformationssystem reicht hierzu nämlich nicht!
Und weil der Bochumer Wald bei SPD, Grünen und CDU nur im Zusammenhang mit „Waldpatenschaften“ auftauchte, hat es zusätzlich vorgeschlagen, kommunale Gremien und Zivilgesellschaft auch über die außerhalb der Fällsaison anstehende Baummaßnahmen in Bochums Wäldern zu informieren. Bochum ist schon jetzt waldarm. Trotzdem wird weiter gerodet – wie an der Erich Kästner Schule geschehen und an der Havkenscheider Höhe, an der Overdyker Straße und am Technologiequartier in Planung. Und Ausgleich erfolgt dann im Münsterland!
Der Ausschuss folgte den neuen Anregungen des Netzwerks leider nicht!
In der Debatte wurde schnell deutlich, welche Rolle der Zivilgesellschaft in einer repräsentativen Demokratie zustehen soll. Mit seinen Änderungs-Eingaben zu aktuellen Tagesordnungspunkten missbrauche das Netzwerk das kommunale Petitionsrecht, meinte CDU-Ratsmitglied Dr. Daniel Obitz. Das Netzwerk hätte sich doch zur Kommunalwahl stellen können. Oder: Seine Mitglieder sollten doch gleich in die Parteien gehen.
Dabei hat der Rat die Zulässigkeit von Anregungen zur Tagesordnung doch geregelt. Das Netzwerk verweist auf die erst im Mai 2026 – auch mit den Stimmen der CDU – geänderte Hauptsatzung der Stadt Bochum (hier ). Die Frist für die Wahrnehmung des in der Gemeindeordnung garantierten Petitionsrechts ist zwar verschärft worden, aber in § 12 Abs. 2 Hauptsatzung ist ausdrücklich geregelt, dass nur fristgerecht eingereichte Anregungen zu konkreten Tagesordnungspunkten auch in der entsprechenden Sitzung zu behandeln sind. Anregungen zu aktuellen Tagesordnungen sind also grundsätzlich zulässig!
Die letzte Sitzung des Umweltausschusses vor der Sommerpause hat aber gezeigt: Konstruktive Anregungen aus der Zivilgesellschaft bleiben letztendlich nicht völlig wirkungslos. Und vielleicht greifen ja schon bald Ratsmitglieder die jüngst noch abgelehnte Eingabe des Netzwerks wieder auf.
