Planung Technologiequartier – und wieder soll Wald verschwinden!

Die Bezirksvertretung Süd hat zu einer Bürgerversammlung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 1039 – Technologiequartier am Campus – für den 

29.01.2026 um 18:00 Uhr ins Zentrum für IT-Sicherheit, Lise-Meitner- Allee 4 

eingeladen.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 19. 01. bis 20.02.2026 im Technischen Rathaus, Zimmer 1.01210 (Planauslage) aus und können gleichzeitig online unter bochum.de/Bebauungspläne eingesehen werden.

Nach der Pressemitteilung der Stadt Bochum zu der Bürgerversammlung https://www.bochum.de/Pressemeldungen/13-Januar-2026/Technologiequartier-am-Campus-oeffentliche-Informationsveranstaltung soll das Technologiequartier durch gewerblich zu nutzende Gebäude erweitert werden. Leitbild des Entwurfes soll eine harmonische Ergänzung der vorhandenen Bebauung sein. Daneben werden Untersuchungen zu den Auswirkungen auf den Verkehr angekündigt. Zu den bei Umsetzung des Bebauungsplans zu erwartenden erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft findet sich in der Einladung kein Wort. Soll der Kreis der Interessierten etwa von vornherein klein gehalten werden? In Vorbereitung auf die Bürgerversammlung lohnt sich ein Blick in die online bereits einsehbaren Planunterlagen (siehe hier https://www.o-sp.de/bochum/plan?pid=77788 . )

Der zurzeit noch gültige Bebauungsplan 281 N enthält u.a. Festsetzungen zu (mittlerweile durchgeführten) Kompensationsmaßnahmen, Waldflächen,Grünflächen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Die vorläufige Begründung zum Bebauungsplan 1039 kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung der Erweiterung des Technologiequartiers mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sein wird. Für die Eingriffe in die Kompensationsflächen ist ein „doppelter Ausgleich“erforderlich. Aber erst im weiteren Verfahren soll dann geklärt werden, wie mit dem Wald umzugehen ist. Ob Ersatzaufforstung erneut im Münsterland erfolgen soll? Dabei gehört Bochum doch schon jetzt zu den zehn waldärmsten Kommunen in NRW.

Im Rathaus scheint nicht mehr gegenwärtig zu sein, dass Anfang der 1980-er bereits einmal eine Bebauung dieser unmittelbar an das Naturschutzgebiet „Königsbüscher Wäldchen“ angrenzende Fläche schwer „umkämpft“ war. Der Widerstand aus der Zivilgesellschaft endete damals erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Der damals zuständige Bausenat kam nach mehrstündiger Ortsbesichtigung zu dem Urteil, dass hier wegen der entgegenstehenden Natur- und Erholungsinteressen nicht gebaut werden dürfte. 45 Jahre später wird nun erneut versucht, diesen Bereich zu versiegeln.

Zumindest der Bezirksvertretung Süd aber scheint der hohe Wert dieses Gebiets für die Allgemeinheit bewusst zu sein. Sie hat sich nämlich in ihrer Anhörung im Juni 2025 gegen die Planung ausgesprochen und einen umfangreichen Katalog mit Kritikpunkten und offenen Fragen zur Weiterleitung an das Fachamt verfasst. Problematisiert worden sind u.a. Bürogebäudebedarf, Eingriffe in Natur und Landschaft, Unklarheiten beim Umgang mit erforderlicher Kompensation, Fehlen eines Klimagutachtens und eines Verkehrsgutachtens sowie Gefährdung des Schutzes des Naturschutzgebiets „Königsbüscher Wäldchen“. Die Antwort des Bauplanungsamts steht noch aus. Vielleicht erfolgt sie ja jetzt in der Bürgerversammlung. Dort sollte die Zivilgesellschaft die Bezirksvertretung Süd nicht alleine lassen.