Reine Willkür: Verwaltungsspitze hält Gutachten zurück!

Seit Anfang Juli 2024 weigern sich die Verantwortlichen im Bochumer Rathaus, das wasserwirtschaftliche Gutachten für das Bauvorhaben Am Ruhrort in Dahlhausen Betroffenen zur Verfügung zu stellen. Dabei ist ein Anspruch auf Zugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) unbestritten.

Im Juli 2021 kam es durch Ruhr-Hochwasser und Starkregen zu Überflutungen in Dahlhausen. Vorübergehend drohte eine Evakuierung von ca. 2.000 Menschen. Das Grabeland Am Ruhrort, das nach einem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan der Stadt Bochum aufgeschüttet und bebaut werden soll, erwies sich dabei als natürliches Regenrückhaltebecken.

Erst der nun sichtbar gewordene Notstand vor Ort veranlasste Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke, ein wasserwirtschaftliches Gutachten zur Klärung der Entwäs-serungssituation in Auftrag zu geben. Zuvor hatten die Bürgerinitiative „Grabe-land Am Ruhrort“ ebenso wie das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung ver-geblich ein hydrologisches Gutachten gefordert.

Zwei direkt am Grabeland wohnende Mitglieder der Initiative sowie des Netz-werks haben am zweiten Jahrestag der Überflutungen im Juli 2023 per Mail Zu-gang zu den Ergebnissen der Untersuchungen nach dem Informationsfreiheits-gesetz NRW (IFG NRW) verlangt.

Erst auf ihre erneute Anfrage Anfang Juli 2024 haben sie aus dem Rathaus die Mitteilung erhalten, das Gutachten sei zwischenzeitlich fertiggestellt. Sie haben daraufhin gebeten, ihnen das fertig gestellte Gutachten als Datei zur Verfügung zu stellen. Obwohl die Stadt hierzu nach dem IFG NRW innerhalb eines Monats verpflichtet ist, verweigert Stadtbaurat Dr.Markus Bradtke dies offenbar in Abstim-mung mit Oberbürgermeister Eiskirch bis heute beharrlich.

Stattdessen werden den Anspruchsberechtigten trotz Ablaufs der gesetzlichen Monatsfrist lediglich Einsicht in das Gutachten im Rahmen einer gemeinsamen Informationsveranstaltung mit den übrigen betroffenen Anlieger*innen in einer Bürgersprechstunde mit Bezirksbürgermeister Marc Gräf am 11.09.2024 und bei Bedarf noch eine weitere Einsichtnahme für den Folgetag im Tiefbauamt angebo-ten.

Nach dem IFG NRW gibt es keinen Grund, das Gutachten zurückzuhalten. Die Weigerung, das Gutachten trotz Ablaufs der gesetzlichen Monatsfrist als Datei zur Verfügung zu stellen, erfolgt rein willkürlich.

Das Netzwerk fragt sich auch, wie es den Eingeladenen in der Bürgersprechstunde überhaupt gelingen soll, Fragen zur Sache zu stellen, wenn sie sich nicht zuvor mit dem Gutachten vorbereiten können. Oder ist ein Dialog auf Augenhöhe wieder einmal nicht gewollt?