Ein Großteil des Oberbodens ist Mutterboden in einer Schichtdicke von 20 – 40 cm. Aufgrund der hohen Fruchtbarkeit des Bodens sind Teile der Planfläche als Bereich mit schützenswerten Böden einzustufen.
Zwar wird in Anlage 5, Seite 26 der Vorlage 20202948 die Bedeutung des schützenswerten Bodens dadurch relativiert, dass sie mit einem Bereich potentieller Verunreinigungen verortet wird, jedoch wird in der gleichen Anlage auf Seite 30 und 66 der Verlust der geschützten Böden durch An- und Überschüttung als „hoch“ und „erheblich“ bewertet.
(Zum Thema „schützenswerte Böden“ siehe auch unter Check: Strategische Umweltplanung, Ziel 1.3.1.)
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Unsere Bewertung / Einschätzung
Wie an verschiedenen anderen Stellen entsteht auch hier der Eindruck, dass die Verwaltung den Entwurf des B-Plan 997 um jeden Preis in die Umsetzung bringen möchte, um dem Wohnbauflächenprogramm und dem Handlungskonzept Wohnen zu entsprechen. Aus diesen Grund empfehlen wir, ein von einem unabhängigen Gutachterbüro erstellten Umweltbericht, der auch den Aspekt der schützenswerten Böden behandelt.
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Unsere Anregung / Forderung zum Check „schützenswerte Böden“
Aufgrund des Zielkonflikts der Begründung und des Umweltberichts zwischen dem Handlungskonzept Wohnen und der eigentlichen Aufgabenstellung und der mindestens „bedingt erheblichen“ Eingriffe in die Ökologie regen wir ein durch ein unabhängiges Gutachterbüro erstelltes Umweltgutachten an.