Verfahren „Am Ruhrort“: Kein Ende in Sicht – Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich!

Im Januar 2021 musste die Verwaltung ihre Vorlage für einen Satzungsbeschluss zu einem Bebauungsplan „Am Ruhrort“ zurückziehen, weil die Bezirksregierung Arnsberg erhebliche immissionsschutzrechtliche Bedenken angemeldet hatte.

Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung hat im Februar Zugang zu der schriftlichen Stellungnahme aus Arnsberg erhalten.

Um größtmögliche Transparenz in das Verfahren zu bringen, hat das Netzwerk daraufhin Anfang März bei Stadtbaurat Dr. Markus Bradke freien Zugang zu den Fragen beantragt, die ergänzend an den Sachverständigen wegen der immissionsschutzrechtlichen Bedenken aus Arnsberg zu stellen waren. Das Planungsamt hat innerhalb der für die Bearbeitung derartiger Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) vorgegebenen Monatsfrist aber nicht geantwortet. Erst als die Bochumer Lokalpresse über die Bedenken aus Arnsberg Mitte April berichtet hatte, hat das Netzwerk den Fragenkatalog umgehend erhalten. 

Die CDU-Fraktion sah sich ihrerseits durch die Berichterstattung veranlasst, Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke um eine schriftliche Stellungnahme zu den Bedenken der Bezirksregierung zu bitten.

Das Planungsamt hat mit einer Vorlage für die Sitzung des Planungsausschusses am 18.05.2021 geantwortet https://session.bochum.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=7080820

Danach wurden u.a. neben den vom am Plangebiet angrenzenden Gewerbebetrieb ausgehenden Emissionen auch der nördlich angrenzende Baumbestand sowie die Entwässerungsproblematik nochmals untersucht. Diese Untersuchungen – auch zum Thema Schall – führten nicht zu einer Änderung des Bebauungsplanes. Es müssten aber noch Ergänzungen in die Begründung des Bebauungsplanes – einschließlich Umweltbericht – sowie in das Schallgutachten aufgenommen werden. Deshalb sei eine erneute Offenlage erforderlich. Hierbei würden der Öffentlichkeit dann ergänzendes Kartenmaterial, Erläuterungen in der Schallbegutachtung, eine gutachterliche Stellungnahme zum Umgang mit dem nördlich angrenzenden Baumbestand und auch Aussagen zur Entwässerung erneut zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Damit entsteht nach dem Bundesbaugesetz für die Bürgerschaft aber auch erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Ein Ende des Bebauungsplanverfahrens „Am Ruhrort“ ist also noch nicht in Sicht.

Das Planungsamt hat auf Nachfrage des Netzwerks erklärt, die Auslegung solle noch vor den Sommerferien erfolgen. Sobald der Auslegungstermin feststeht, wird das Netzwerk an die Gelegenheit zur erneuten Beteiligung erinnern.