In der Bezirksvertretung Süd-West gibt es nun seit Januar 2021 auch sofort zu Beginn einer jeden Sitzung eine sog. „Einwohnerfragestunde“. Zur Sitzung am 24.03.2021 haben vier Einwohner*innen aus Süd-West insgesamt acht Fragen zum Bauvorhaben „Am Ruhrort“ eingereicht.
Schade nur, dass davon im Ratsinformationssystem der Stadt nichts zu lesen ist. In der veröffentlichten Tagesordnung findet sich hierzu nur der Vermerk „eventuell vorliegende Fragen werden, soweit möglich, in der Sitzung beantwortet“. Dabei hätte eine Fragestunde zum Thema „Am Ruhrort“ sicherlich zahlreiche Interessierte – nicht nur aus Süd-West – angelockt. War gerade das aber vielleicht gar nicht erwünscht?
Die Sitzung soll ab 15.30 Uhr im Sitzungssaal der Verwaltungsstelle Süd-West an der Hattinger Straße unter Corona-Bedingungen – also nur in Notbesetzung und für eine eingeschränkte Öffentlichkeit – stattfinden. Bei vier bis sechs Plätzen für die interessierte Öffentlichkeit bleibt bei allein vier Fragenden nicht mehr viel Platz für neugierige Bürger*innen. Dass es auch anders geht, hat noch die Sitzung der Bezirksvertretung im Januar 2021 gezeigt: Die Bezirksvertretung war in die Aula der Theodor-Körner-Schule umgezogen, wo auf der Tribüne mit reichlich Platz trotz Covid 19 fast schon ein Hauch von Bürgernähe zu verspüren war.
Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung will dennoch teilnehmen und die Fragestunde aufmerksam verfolgen.
Auch weitere interessierte Bürger*innen sollten sich durch die unfreundlichen Randbedingungen nicht von einem Besuch der Sitzung abschrecken lassen. Mit Desinfektionsmitteln und Disziplin beim Rotieren ist auch im kleinsten Saal für viele Platz.
Und die Fragen versprechen eine unterhaltsame Stunde zu Beginn der Sitzung – geht es doch u. a. um den aktuellen Fragenkatalog zum Schall-Gutachten, die Missachtung der Empfehlung der Stabsstelle für Klimaschutz, die „Am Ruhrort“ vor Jahren konkret durchgeführte Wirtschaftsförderungsmaßnahme und nicht zuletzt um die Verantwortung der Mitglieder der Bezirksvertretung und der anderen zuständigen Gremien, wenn ohne Gutachten eine Abwägung zwischen den Zielen des „Handlungskonzeptes Wohnen“ und den Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Klima vor Ort sowie die Überschwemmungsgefahr für die am Plangebiet angrenzenden Grundstücke getroffen werden soll.