Der Beschluss in der letzten Ratssitzung Anfang Mai 2026 zur Aufnahme weiterer Grillverbote in die Bochumer Sicherheitsverordnung macht wieder einmal deutlich: Voten der Bezirksvertretungen haben im Rathaus nur dann Aussicht auf Anerkennung, wenn sie ohnehin den dortigen Vorstellungen entsprechen.
Im Dezember 2024 hat der Umweltausschuss die Verwaltung beauftragt, ein Grillkonzept für Bochum zu entwickeln. Die Bezirksvertretungen sollten eingebunden werden. Die Verwaltung hat Beschlussvorlagen erstellt, in denen die Bezirksvertretungen u.a. angeben sollten, ob in ihren Bezirken in Grünanlagen Grillverbote ausgesprochen werden sollten.
Im Bezirk Ost sprach sich eine Mehrheit von SPD und CDU für ein flächendeckendes Verbot am Ümminger See aus. Im Bezirk Mitte sahen SPD, Grüne und Linke hingegen keinen Bedarf für ein Grillverbot – auch nicht für die Schmechtingwiesen.
Die Verwaltung schlug dem Rat diesen Beschlüssen entsprechend vor, lediglich für den Ümminger See ein weiteres Grillverbot in die Bochumer Sicherheitsverordnung aufzunehmen.
Der SPD, den Grünen und der CDU im Rat passte die Entscheidung der Bezirksvertretung Mitte aber offenbar nicht. Sie beantragten deshalb einen Tag vor der Ratssitzung ein Grillverbot auch für die Schmechtingwiesen. Der Rat beschloss dann, ein Verbot für den Ümminger See und für die Schmechtingwiesen in die Bochumer Sicherheitsverordnung aufzunehmen.
Die von Bezirksbürgermeister Dr. Dirk Meyer im Rat für ein Grillverbot gehaltene Rede war zuvor mit großem Applaus bedacht worden. Offenbar haben die Ratsmitglieder aber nicht bis zum Schluss zugehört. Die Rede endete nämlich u.a.mit dem Hinweis, die in die Bezirksvertretung Gewählten seien „echt dicht dran“ an den Bürger:innen vor Ort. Deshalb solle der Rat das das von ihm begründete Votum aus dem Bezirk Mitte doch „ernst nehmen“,
Muss das dann aber nicht auch für das Votum im Bezirk Mitte gegen ein Grillverbot gelten?
Fazit aus der Ratssitzung:
Bezirksvertretungen dürfen nur in wenigen, ausschließlich den jeweiligen Bezirk betreffenden Angelegenheiten allein entscheiden. Ansonsten werden sie zwar angehört, dürfen ein Votum abgeben, dürfen Anregungen machen – das war’s dann aber auch! Passt das Votum den Ratsmitgliedern nicht, wird es nicht ernst genommen! Auch wenn die Bezirksvertretungsmitglieder vor Ort näher dran sind als insbesondere Ratsmitglieder aus anderen Bezirken – was soll´s ….
Dabei erfolgte doch 1975 mit der Gebietsreform in NRW auch parallel eine Änderung der Gemeindeordnung. Die Bezirksvertretungen sollten dadurch gestärkt werden. Auch 50 Jahre später ist das offenbar immer noch nicht gelungen!
