Siedlung „Am Röderschacht“: Mieterschaft fühlt sich von der Stadt im Stich gelassen!

Die Bewohnerschaft in der Siedlung „Am Röderschacht“ hat vergeblich auf Hilfe der Stadt Bochum gehofft. Der Planungsausschuss hat am 03.03.2026 ihre auf Prüfung einer Erhaltungssatzung für die Siedlung gerichtete Eingabe (hier) und Konkretisierung (hier) mit breiter Mehrheit abgelehnt! 

Mit einer solchen Satzung könnte die Mieterschaft vor Verdrängung durch Luxussanierungen und Modernisierungen geschützt werden – Maßnahmen die zu erheblichen Mietsteigerungen führen können. Wer diese nicht zahlen kann, muss dann eben ausziehen. 

Die Verwaltung wollte die Zulässigkeit einer Erhaltungssatzung von Anfang an nicht prüfen! In ihren Stellungnahmen wurde auf den Denkmalschutz verwiesen, in der Sitzung war es dann das Mietrecht, um eine Prüfung zu verhindern.

Planungsamtsleiterin Heike Möller erklärte diese Haltung so: Eine Erhaltungssatzung würde nicht helfen. Der Vermieter dürfe die Mieten trotzdem nach dem Mietspiegel erhöhen, er dürfe weiter sanieren.

Selbstverständlich dürfen die Mieten nach dem Mietspiegel erhöht werden. Es geht aber gar nicht um solche Erhöhungen. Es geht um Mieterhöhungen nach Luxussanierungen und Modernisierungen, gegen die der Denkmalschutz nicht hilft. Hier könnte eine Erhaltungssatzung helfen, weil mit ihr solche Maßnahmen unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden können. 

Stellt sich die Verwaltung auf den Standpunkt, eine Erhaltungssatzung würde ohnehin nicht helfen, nimmt sie ein mögliches Ergebnis einer Prüfung einfach vorweg. Der Planungsausschuss ist der Verwaltung dennoch mit großer Mehrheit gefolgt. 

Dabei wurde vorher im Ausschuss durchaus angeregt debattiert.

Richtig lebhaft wurde es, als der Vertreter der Partei „Die Linke“ der Verwaltung anhand ihrer eigenen Vorlage vorhielt, ihr Vortrag sei widersprüchlich. Da kam die Leiterin des Planungsamtes sichtlich ins Schwimmen. Als er dann noch der Stadt vorwarf, sie hätte die Siedlung selbst kaufen und die jetzt bestehenden Probleme verhindern können, verlor Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke zusehends die Fassung. Schließlich vergriff er sich auch noch im Ton: Argumente würden durch Wiederholung auch nicht besser. Dabei war es doch die Verwaltung, die gebetsmühlenartig den Denkmalschutz und das Mietrecht bemüht hatten, um so eine Erhaltungssatzung als sinnlos abzutun.

Rot-Grün folgte dennoch vollumfänglich den Vorgaben der Verwaltung zum Denkmalschutz und zum Mietrecht. Die Mieterschaft solle sich doch im Mieterverein oder anwaltlich Hilfe holen.

In anderen Städten in NRW läuft das anders:

In Dortmund hat der Rat die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob und in welchen Gebieten Erhaltungssatzungen rechtlich möglich und geboten sind, um u.a. Luxussanierungen mit erheblich steigenden Mieten zu verhindern. Bochum will die Zulässigkeit einer Erhaltungssatzung nicht einmal prüfen! 

Dabei hatte sich das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung mit einer Hilfsanregung (hier) der Eingabe aus der Mieterschaft angeschlossen, mit der ausdrücklich die Vorgaben aus dem Beschluss in Dortmund aufgegriffen wurden. Hierauf sind Verwaltung und Politik aber mit keinem Wort eingegangen!

Was nach der Sitzung des Planungsausschusses bleibt: 

Die Mieterschaft in der Siedlung „Am Röderschacht“ fühlt sich von der Stadt Bochum im Stich gelassen. Und die Chance, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten, hat Rot-Grün vielleicht vertan.