Ganz oben auf der Tagesordnung der Sitzung des Planungsausschusses am 03.03.2026 steht das Schicksal der Siedlung „Am Röderschacht“. Der Ausschuss muss eine Eingabe von Mieter:innen aus der Siedlung bescheiden, mit der angeregt wird, der Verwaltung einen Prüfantrag für eine Erhaltungssatzung zum Schutz der Siedlung zu erteilen. Mit der Erhaltungssatzung soll die dortige Mieterschaft vor Verdrängung durch Luxussanierungen und Modernisierungen geschützt werden, die zu erheblichen Mietsteigerungen führen können. Mit einer solchen Satzung würden Umbau, Ausbau, Erweiterung und Modernisierung von Wohngebäuden unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. Alle baulichen Änderungen in der Siedlung müssten genehmigt werden.
Die Umwandlung der Mietwohnungen in Eigentumswohnungen kann hingegen nicht unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Es fehlt die hierzu erforderliche landesrechtliche „Umwandlungsverordnung“, denn die bis 2020 in NRW laufende Verordnung ist nicht verlängert worden.
Die Bewohner:innen haben die ursprüngliche Eingabe deshalb im Februar 2026 auf die Prüfung einer Erhaltungssatzung konkretisiert, mit der die dortige Mieterschaft vor Verdrängung durch Luxussanierungen und Modernisierungen geschützt würde.
Die bisherigen Antworten der Verwaltung vermitteln den Eindruck, dies sei in Bochum nicht möglich bzw. nicht gewollt. Dabei geht es (noch) nicht um die Erstellung, sondern zunächst um die Prüfung der Zulässigkeit einer solchen Erhaltungssatzung. Und es geht auch nicht um Denkmalschutz, selbst wenn die Verwaltung in ihrer Vorlage für die Ausschusssitzung gerade hierauf besonders eingeht.
Andere NRW-Städte beschließen auch nach Auslauf der landesrechtlichen Umwandlungsverordnung Erhaltungssatzungen, mit denen zwar nicht Umwandlungen, aber Umbauten und Modernisierungen von Wohnungen unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Münster hat im Mai 2021 für das „Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel“, Köln im Dezember 2023 für „Ehrenfeld Ost“ und im März 2025 für „Kalk Mitte“ eine Soziale Erhaltungssatzung beschlossen, um die Wohnbevölkerung dort vor Verdrängung durch Aufwertungsprozesse zu schützen. Verhindert werden sollen insbesondere Luxussanierungen und Modernisierungen, die zu erheblichen Mietsteigerungen führen können. Sämtliche Satzungen bieten die Möglichkeit, Aufwertungsprozesse sozial verträglicher zu steuern und Verdrängungsprozessen vorzubeugen.
In Dortmund ist die Verwaltung im Juni 2024 zunächst mit der Prüfung beauftragt worden, ob und in welchen Gebieten die Anwendung Sozialer Erhaltungssatzungen rechtlich möglich und geboten ist.
Was in Münster, Köln und Dortmund geht, muss auch in Bochum möglich sein!
Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung ist deshalb noch am 24.02.2026 der konkretisierten Eingabe vom Röderschacht beigetreten und hat diese vorsorglich um eine an den Vorgaben im Dortmunder Beschluss angelehnte Hilfsanregung ergänzt.
Die Bewohnerschaft vom Röderschacht fühlt sich bisher von Verwaltung und Politik überwiegend im Stich gelassen. Die im September 2025 gewählten Ratsmitglieder müssen im Planungsausschuss nun Farbe bekennen: Wollen sie die Verwaltung zum Schutze der derzeitigen Wohnbevölkerung vor Verdrängung mit der Prüfung einer Erhaltungssatzung beauftragen – oder wollen sie das nicht!
