Eingabe zur Opeltrasse – Chance für Entscheidung im Fachausschuss!

Gemeinsam mit Steinkuhler Einwohner*innen hat das Netzwerk für den Umweltausschuss am 24.06.2015 eine Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW (hier https://wolke.bo-aktiv.de/s/250605_Wolf_24er_AUNO_Oprltrasse ) zur vorläufigen Umleitung der Opeltrasse bis zum Bau einer Brücke über die A448 eingereicht. Der Fachausschuss muss diese bescheiden. Mit dem Beschluss zur Eingabe positioniert er sich dann aber auch gleich zu der von der Verwaltung vorgelegten Umleitung (hier https://bochum.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZRQIVPuqATGQRm-s8OBBNkU ). 

Wäre es nach der Verwaltung gegangen, würde der Umweltausschuss die nun vorgelegte Umleitung der Opeltrasse, die aufgrund der in der Bürgerversammlung vom 24.03.2025 gewonnenen Erkenntnisse entworfenen worden ist, nur zur Kenntnis nehmen – also quasi „durchwinken“. Das Grünflächenamt hat die Umleitung nämlich nur mit einer Mitteilungsvorlage eingebracht. Zu Mitteilungen findet nach § 9 Absatz 5 Geschäftsordnung für die Gremien der Stadt Bochum keine Aussprache statt. Diese Geschäftsordnungsvorgabe wird in der Regel auch eingehalten. Offenbar ist der Verwaltung daran gelegen, die von ihr mitgeteilte temporäre Wegeführung im Rahmen des laufenden Ausbaus der Opeltrasse einfach umzusetzen.

Dabei sehen die Petent*innen sowohl bei der Nordumgehung durch den Auf der Heide Park und den Tsukubaring als auch bei der Südumgehung über Markstraße durch einen Wald entlang einer Feuchtwiese noch Klärungsbedarf. Die Anregungen in der Eingabe zielen auf mehr Aufklärung durch Prüfaufträge an die Verwaltung, auf mehr Transparenz durch Veröffentlichung des Protokolls der Bürgerversammlung und der Ergebnisse der Prüfungen sowie auf mehr Partizipation durch eine weitere Bürgerversammlung. Die Petent*innen erhoffen sich, dass die Ausschussmitglieder die Eingabe als Chance für eine lebhafte Debatte nutzen.

Letztendlich sollte der Umweltausschuss, der 2023 grünes Licht für den Ausbau der Opeltrasse zunächst ohne A448-Brücke gegeben hat, dann aber aufgrund der Ergebnisse der angeregten Prüfungen auch selbst entscheiden, wie die auf mehrere Jahre angelegte temporäre Wegeführung aussehen soll. Schließlich erscheint die Umleitung angesichts des in der Bürgerversammlung erkennbar gewordenen öffentlichen Interesses an deren konkreten Verlauf, angesichts der noch offenen Fragen und angesichts der zur Umsetzung erforderlichen Arbeiten gerade nicht als übliches Geschäft der Verwaltung, das auf „eingefahrenen Gleisen“ verläuft. 

Und dann noch Bürgernähe durch Entscheidung im Ausschuss erst nach nochmaliger Beteiligung der Zivilgesellschaft – das wäre doch was im Kommunalwahljahr 2025!