
Nach dem Sachstandsbericht „Waldausgleich“ https://wolke.bochum-consul.de/s/250505_Bo241119_PraesoWaldausgl für den Planungsausschuss im November 2024 verursachen Bebauungspläne den größten Bedarf an Waldausgleich – so aktuell auch wieder eine geplante Wohnbebauung auf einem städtischen Grundstück an der Overdyker Straße.
Informationen hierzu gibt es jetzt in einer Bürgerversammlung am 06.05.2025, 18.00 Uhr, Epiphaniaskirche, Dorstener Straße 263 bzw. bis zum 30.05.2025 im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, Zimmer Nr. 1.0.210 und online unter https://www.o-sp.de/bochum/plan?pid=22343 .
Ein Großteil des Plangebiets an der Overdyker Straße ist Wald. Der Waldverlust müsste durch Aufforstung kompensiert werden. In welchem Umfang aufgeforstet werden muss, legt der Landesbetrieb Wald und Holz NRW fest. Je nach Wertigkeit muss im Verhältnis 1:1, 1:2 oder auch 1:3 aufgeforstet werden. Bochum hat hierfür aber keine ausreichenden Flächen. Nach dem „Waldausgleich-Bericht“ muss deshalb künftig dem Vermeidungsgrundsatz mehr Rechnung getragen werden. Aktuell laufende Verfahren sollen aber wie geplant mit Waldausgleich umgesetzt werden. Allein diese benötigen rund 60 ha Waldausgleich. In Bochum soll nur ein Ausgleich von 1:1 erfolgen. Darüber hinaus erforderlicher Ausgleich erfolgt im Münsterland. Der Planungsausschuss hat den „Waldausgleich-Bericht“ der Verwaltung in der November-Sitzung nach Beratung und Beantwortung von Fragen durch die Verwaltung zur Kenntnis genommen (TOP 5.1. der Niederschrift https://wolke.bochum-consul.de/s/250505_Bo_37_APK-241112_Prot ).
Dabei hat Rot/Grün im Planungsausschuss doch schon im Oktober 2024 ganz zuoberst seiner „Maximen zur Waldkompensation“ beschlossen (TOP 4.1 der Niederschrift https://wolke.bochum-consul.de/s/250505_Bo_36_APK-241001_Prot ), dass entsprechend der „Prüfkaskade für die Eingriffsregelung“ Eingriffe, die eine Inanspruchnahme von Wald voraussetzen, grundsätzlich vermieden werden sollen – Beseitigung von Wald also die Ausnahme sein soll. Mit der Verwaltungsvorgabe, dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis für aktuell laufende Verfahren außer Kraft zu setzen, wird ein nur ausnahmsweise zulässiger Waldeingriff aber zumindest vorübergehend zur Regel erklärt.
Dabei ist Bochum schon jetzt waldarm. Nur 7,5 Prozent des Stadtgebiets sind Wald. Damit liegt Bochum auf Platz 2 der waldärmsten Städte in NRW.
Angesichts dieser Bestandsaufnahme gehören alle laufenden Verfahren auf den Prüfstand! In jedem Einzelfall ist zu überprüfen, ob die Bebauung unterbleiben muss oder ob Alternativplanungen zumindest Teile des Waldes erhalten können.
Erinnert sei hier an die Waldrodungen auf dem Gelände der ehemaligen Erich Kästner-Schule. Das Netzwerk hatte Alternativen vorgestellt, mit denen der Wald ohne Gefährdung auch nur einer Wohneinheit zumindest überwiegend hätte gerettet werden können. Verwaltung und Politik wollten aber unbedingt an ihrem Plankonzept festhalten, dem dann insgesamt 750 Bäume zum Opfer fielen. Und dies, obwohl bis heute kein Investor in Sicht ist.
Wenn die rot/grüne Koalition im Kommunalwahljahr ernst genommen werden wollte, täte sie gut daran, die Zielvorgabe der Verwaltung für laufende Verfahren nicht nur zur Kenntnis zu nehmen. Vielmehr sollte sie der Verwaltung aufgeben, in jedem Verfahren zu prüfen, ob Wald nicht zumindest teilweise erhalten werden kann.