Geht es nach der Verwaltung, stellt der Strukturentwicklungsausschuss am 03.12.2024 die Weichen für weitere Waldrodungen in Bochum. Auf der Tagesordnung der Sitzung stehen hierzu erforderliche Änderungen des GFNP.
Wie schon beim Bauvorhaben an der Markstraße/Stiepeler Straße stehen die Wälder keinem Wohnungsbauvorhaben im Wege. In Querenburg geht es um die Erweiterung des Technologiequartiers (siehe Verwaltungsvorlage hier https://bochum.ratsinfomanagement.net/vorgang/?), in Grumme um die Erweiterung des Vfl-Talentwerks (siehe Verwaltungsvorlage hier https://bochum.ratsinfomanagement.net/vorgang/?). Um die Planungsziele zu erreichen, müssten in beiden Plangebieten zahlreiche Bäume gefällt werden. Bochum gilt mit weniger als 10 % Waldanteil aber bereits jetzt als besonders waldarm.
Zwar ist für beide Flächen bereits ein Bebauungsplan (B-Plan) in Aufstellung. Die Planungsziele sind aber mit den Darstellungen im GFNP nicht vereinbar. Bisher stellt der GFNP beide Bereiche überwiegend als Grünflächen dar. Um Rechtsfehler in den B-Plänen zu vermeiden, soll der GFNP angepasst werden. Die Bereiche sollen nun als Sonderbaugebiete ausgewiesen werden.
Die Erweiterung des Technologiequartiers führt ausweislich der vorläufigen Begründung zur GFNP-Änderung voraussichtlich zu erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft. Deshalb sollen bisher in einem anderen B-Plan südlich der Hochschule Bochum festgesetzte Campus-Flächen durch eine weitere, ebenfalls auf der Tagesordnung des Ausschusses stehende GFNP-Änderung (siehe https://bochum.ratsinfomanagement.net/vorgang/?) nun zur Kompensation als Grünflächen ausgewiesen werden.
Dies reicht zur Kompensation aber nicht aus. Zwar führt die Begründung zur GFNP-Änderung für die zur Technologiequartiers-Erweiterung vorgesehenen Flächen nur Gehölze und obstbaumbestandene Wiesen auf. Damit wird die Bedeutung dieser Flächen aber nur unzureichend benannt. Im parallel laufenden B-Plan-Verfahren wurde gerade der erforderliche Ausgleich für Eingriffe in Waldbestände hervorgehoben. Wo soll angesichts in Bochum fehlender Flächen Ersatzaufforstung erfolgen?
Für die Erweiterung des VfL-Talentwerks liegt bereits für den Aufstellungsbeschluss zum GFNP ein vorläufiger Umweltbericht mit Stand 26.07.2024 vor. Danach hat die Änderung auf durchweg alle Schutzgüter erhebliche Auswirkungen.
Ob es sich bei den zwei Flächen um Wald im Sinne des Gesetzes handelt, soll erst im B-Plan-Verfahren abgefragt werden. Dort lief aber bereits vom 02.07. 2024 bis 06.08.2024 die frühzeitige Beteiligung der Behörden. Warum wurde mit dem Umweltbericht dann nicht bis zu den Stellungnahmen des zuständigen Landesbetriebs „Wald und Holz“ und der weiteren Behörden gewartet?
Die Verwaltung scheint es in beiden Verfahren wieder einmal sehr eilig zu haben. Die Mitglieder des Strukturentwicklungsausschusses sollten sich aber nicht unter Druck setzen lassen. Um Politikverdrossenheit und Rechtsruck wirksam entgegen zu treten, ist nun einmal erforderlich, politisches Handeln verständlich und nachvollziehbar zu machen.
Wer gewählt werden will, sollte sich die aufgeworfenen Fragen beantworten lassen.