Bebauungsplan Nr. 862 „Markstraße/Stiepeler Straße“ – Kein Kahlschlag für Parken und Gewerbe!

Jetzt wird es auf dem Gelände der ehemaligen Erich Kästner-Schule ernst: Wenn es nach der Verwaltung geht, wird der Wald an der Stiepeler Straße/ Markstraße mit Hunderten teilweise ökologisch wertvollen Bäumen für Parken und Gewerbe vollständig gefällt. Dabei könnte der in Bochum dringend benötigte Wohnraum dort auch entstehen, wenn der Wald ganz überwiegend erhalten bliebe! Verzichtet werden müsste nur auf den Gewerbeblock. Notwendige Schul- und Sporthallenparkplätze könnten südlich der Waldfläche an der Planstraße A und/oder auf der Multifunktionsfläche bzw. einem Teilbereich dieser Fläche entstehen. 

Zunächst soll nun der Bezirk Süd am 08.10.2024 in der Anhörung Stellung beziehen, bevor der Planungsausschuss 05.11.2024 vorberät und der Rat am 10.11.2024 entscheidet (Verwaltungsvorlage hier https://bochum.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZTRXzADY-T8zYp5N2sl_xlo).

Die Betroffenen vor Ort fordern seit ihrer ersten Beteiligung im April/Mai 2019, den Wald zu erhalten. Die Verwaltung hat sich offenbar auch intern mit dieser Forderung befasst. Kartiert worden sind im September 2020 für den Umweltbericht nicht nur alle auf dem Gelände stehenden Bäume, sondern gesondert erfasst wurden neben allen besonders schützenswerten Bäumen ( https://wolke.bochum-consul.de/s/HoKYEKB2ETq9qgo ) auch die Bäume, die bei Verzicht auf die für Parken und Gewerbe vorgesehenen Baufelder erhalten werden könnten ( https://wolke.bochum-consul.de/s/NG4xz8RYP8RZQaK )

Letztendlich hält die Verwaltung aber bis heute an ihrem ursprünglichen Konzept mit Gewerbeblock unter dem Titel „Gesundes Wohnen und Arbeiten“ im Quartier fest. Angeblich solle die mit dem Gesundheitswesen im Zusammenhang stehende Nutzung des Gewerbeblocks eine Verbindung zum südlich von der geplanten Wohnbebauung entstandenen Gesundheitscampus herstellen. Dabei ist auch die Sonderfläche für den Gewerbeblock seit 2018 im Wohnbauflächenprogramm der Stadt Bochum ausschließlich zur Wohnbebauung ausgewiesen.

In der Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 6 zur Verwaltungsvorlage) wird mehrfach durch Hinweis auf den Wohnraumbedarf in Bochum der Eindruck erweckt, bei Erhalt des Waldes könne der auf der Fläche vorgesehene Wohnungsbau nicht mehr ausreichend umgesetzt werden. Tatsächlich wird der Wald für den Wohnungsbau nicht benötigt. Und um die Planstraße A umzusetzen, müssten höchstens einige wenige Bäume am Rand des Waldes fallen. Hunderte Bäume im „Restwald“ könnten aber erhalten werden, unter ihnen gerade auch die dort kartierten schützenswerten Bäume.

Eine Akteneinsicht hat ergeben: Nachdem die schützenswerten Bäume und die bei Verzicht auf Gewerbe und Parken im Wald zu erhaltenden kartiert waren, bestand offenbar im Rathaus vorübergehend Ungewissheit darüber, ob weiterhin mit einer Komplettrodung geplant werden könne. Dies wurde auf Rückfrage dann aber offenbar von Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke bestätigt. Danach sollte dann die Politik nicht mehr damit befasst werden: Die Fläche sei im Umweltausschuss vorgestellt und keine Rückfragen gestellt worden. Sollte die Politik im laufenden Verfahren Anfragen zur Rodung haben, könne entsprechend reagiert werden.

Nun ist es höchste Zeit, anzufragen, ob der dringend notwendige Wohnungsbau nicht auch gesichert ist, wenn der Wald ganz überwiegend erhalten bleibt.

Die Bezirksvertretung Süd sollte sich hier besonders aufgerufen fühlen. Im laufenden Verfahren war im Gewerbeblock, für den der Wald zum großen Teil gerodet werden soll, nämlich auch mal Bedarf für eine neue Bezirksverwaltungsstelle Süd angemeldet worden. Die Tagesordnung für den Bezirk am 08.10.2024 enthält aber nicht nur die Anhörung zum Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan. Zu Beginn der Sitzung soll mit einer Resolution (https://bochum.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZSzMGx9eHivrUqRJtkY–k8 ) u.a. geklärt werden, dass die Schaffung einer Bezirksverwaltungsstelle an der Markstraße erst in einigen Jahren zu spät käme. Favorisiert wird eine Sanierung der alten Räume im Uni-Center.

Aber auch die weiteren noch beteiligten Gremien haben Grund genug, sich mit der Frage der Komplettrodung zu befassen. Schließlich hat Rot/Grün für den Planungsausschuss am 01.10.2024 beantragt, dass dem Erhalt von Wald in Bebauungsplanverfahren in Umsetzung des bundesgesetzlichen „Vermeidungsgebots“ grundsätzlich erste Priorität eingeräumt wird (Antrag hier  https://wolke.bochum-consul.de/s/BQniciSnj7zqH8j ). Oder soll dieser Grundsatz etwa nicht für laufende Verfahren gelten?

Das Netzwerk wünscht den Verantwortlichen den Mut, das bisherige Konzept nochmals für die Forderung nach Erhalt des Waldes auf den Prüfstand zu stellen. Der zunehmende Verlust von Vertrauen in die Politik und der damit einhergehende Rechtsruck lassen sich am ehesten durch bürgernahe Entscheidungen stoppen. Viel Zeit bleibt nicht mehr – in einem Jahr sind Kommunalwahlen.