Seit 11.07.2023 läuft nun schon eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bauvorhaben „Wilhelm-Leithe-Weg Süd“. Stellungnahmen zu den in der Planauslage im Foyer des Technischen Rathauses (Zimmer 1.0.210) ausgelegten sowie online einsehbaren Planunterlagen können noch bis zum 11.08.2023 schriftlich, online oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Neben den während der ersten Offenlegung im Februar/März 2023 ausgelegten Unterlagen liegen außer einer aktualisierten Bebauungsplanbegründung, einem aktualisierten Umweltbericht und Stellungnahmen aus der ersten Auslegung erstmals ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag, eine Stellungnahme zur Verkehrsuntersuchung, ein Vorabergebnis Bergbau, eine Überflutungsprüfung sowie eine klimatische Stellungnahme aus.Bekannt gemacht worden ist die Auslegung im Bochumer Amtsblatt vom 03.07.2023, Ausgabe 27, S.1430-1434. Wer aber liest schon regelmäßig das Amtsblatt? Sonstige Bekanntmachungen gibt es nicht, auch keine Pressemitteilung der Stadt. Die Bekanntgabe erfolgte zudem in den am 22.06.2023 begonnenen Sommerferien.
Das Netzwerk befürchtet deshalb, dass die erneute Auslegung in Wattenscheid außer bei Mitgliedern der dortigen Bürgerinitiative „Westenfelder Felder“ wenig bekannt ist.
Nach dem Baugesetzbuch soll aber jede/r – nicht nur die in Bürgerinitiativen Aktiven – die Möglichkeit haben, zu den ausgelegten Unterlagen Stellung zu nehmen. Wer über seine Beteiligungsmöglichkeit aber nicht informiert ist, kann sich auch nicht beteiligen.
Die am 11.08.2023 endende Frist zur Stellungnahme fällt selbst auch noch fast vollständig in die bis zum 04.08.2023 laufenden Sommerferien. Wer erst zum Ferienende zurückkehrt, hat also nur noch eine Woche, um sich durch die umfangreichen Unterlagen zu kämpfen und Einwendungen zu erheben – vorausgesetzt, er kennt überhaupt seine Beteiligungsmöglichkeit.
Um einer breiteren Öffentlichkeit doch noch die Beteiligung zu ermöglichen, regt das Netzwerk an, nach Abschluss der laufenden Offenlegung mit ausreichender Vorlaufzeit in Wattenscheid zu einer Bürgerversammlung zu laden, in der dann insbesondere zu den jetzt erstmals ausgelegten Unterlagen Stellung genommen und ein Austausch erfolgen kann.
Eine solche Bürgerversammlung sieht das Baugesetzbuch zwar nicht vor, schließt sie aber auch nicht aus. Zusätzliche Beteiligung ist immer zulässig, sie muss nur gewollt sein!
Bei Bauleitplanung sollte es der Verwaltung nicht allein darum gehen, den Plan letztendlich gerichtsfest zu machen. Bebauungspläne sollten auch Akzeptanz finden. Die Verwaltung täte deshalb gut daran, mit zusätzlicher Bürgerbeteiligung um Akzeptanz für das Bauvorhaben zu werben.