Der Hauptausschuss musste sich in seiner Sitzung am 07.06.2023 auf Anordnung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen mit der vom Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung gemeinsam mit weiteren sieben Bürgerinitiativen eingereichten Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW befassen.
Heike Schick, Mitglied in der Bürgerinitiative „Grabeland Am Ruhrort“ sowie im Netzwerk, wollte zu Beginn der Sitzung stellvertretend für alle Initiativen nochmal mündlich begründen, warum Aktivitäten in sämtlichen zurzeit laufenden Bebauungsplanverfahren zum Wohnungsneubau so lange ausgesetzt werden sollten, bis das in Überprüfung befindliche „Handlungskonzept Wohnen“ fortgeschrieben, der „Klimaplan“ sowie das Konzept für eine „Global Nachhaltige Kommune“ beschlossen sind und das Wohnbauflächenprogramm aktualisiert ist. Die Initiativen wollen so erreichen, dass alle Bochumer Wohnbauvorhaben im Hinblick auf die zu lösenden Probleme gleich behandelt werden.
Oberbürgermeister Thomas Eiskirch unterbrach die Rednerin bereits nach wenigen Sätzen, als sie zu Beginn ihrer Ausführungen auf die erforderlich gewordene gerichtliche Hilfe eingehen wollte. Sie dürfe nur zum Inhalt der Petition, nicht aber zum Verfahrensablauf vortragen. Wollte der Oberbürgermeister vielleicht nicht an den gerichtlich festgestellten Fehler in der Bochumer Hauptsatzung erinnert wer-den? Nachdem die Rednerin eingelenkt hatte, konnte sie die gemeinsame Petition ohne weitere Unterbrechung begründen. Sie schloss mit dem Hinweis, dass Bochum sich die Zukunft zu verbauen drohe, wenn nicht heute die Chance genutzt werde, nachhaltiges Bauen und Wohnen und damit Klima- und Naturschutz in Bochum konkret umzusetzen. (Die Rede kann hier nachgelesen werden.)
Bis auf zwei Mitglieder lehnte der Ausschuss die Anregung ab. Das „Weiter So im Wohnungsbau“ auch nur mit einem Wort zu rechtfertigen, hielt die Mehrheit nicht für erforderlich. Sie verweigerte jede Debatte zur Eingabe. Aber vielleicht war es der Mehrheit auch nur peinlich, sich auf gerichtliche Anordnung mit einer Eingabe befassen zu müssen, mit der sie sich nach der erst im März 2021 beschlossenen Änderung der Hauptsatzung gerade nicht mehr befassen wollte.
Damit ist die Gerichtsentscheidung aber keineswegs vom Tisch. In der Ratssitzung am 15.06.2023 steht ein Antrag aus der Opposition auf der Tagesordnung, die Hauptsatzung in dem vom Gericht beanstandeten Punkt zu ändern. Ob die Mehrheit im Rat hier zu einer Debatte bereit sein wird?