Das Argument, dass die Funktion durch die bereits bestehende Bebauung sowieso schon gestört wäre und durch die geplante Bebauung wegen des großen Grünanteils keine wesentliche weitere Schädigung der Klimafunktion zu erwarten wäre, scheint nicht schlüssig: Wurde doch das Kaltluftsammelgebiet festgestellt, als die fragliche Bebauung schon bestand. Immerhin wird in der Anlage 5, Seite 38 der Vorlage 20202948 das Schutzgut Klimatop als mittlere – bedingt erhebliche – Beeinträchtigung eingestuft.