Es ist davon auszugehen, dass das Vorhaben des B-Plans 997 nicht nur Strategischen Umweltplanung – wenn überhaupt – nur „tendenziell“ genügt. Einer langfristigen Zielsetzung – wie der Strategischen Umweltplanung darf aber nicht nur „tendenziell“ entsprochen werden, wenn die Zielsetzung überhaupt noch erreichbar bleiben soll.