Faktencheck: Ökologische Aspekte zum Vorhaben „Am Ruhrort“ (01/2021)

Unsere Anregung / Forderung zum Check „Geräuschimmission“

Sofern nicht bereits geschehen (die Gutachten liegen dem Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung zum Stand 12.01.2021 nicht vor) ist das Geräuschgutachten mindestens schriftlich hinsichtlich der bislang lediglich telefonisch korrigierten Angaben zum Zeitpunkt und Ort der Messungen zu korrigieren. Da das Netzwerk die Richtwerke für nachts überschritten sieht, sollten die Messungen durch ein anderes Gutachterbüro im Rahmen der Erstellung eines weiteren Gutachtens wiederholt werden.

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