Faktencheck: Ökologische Aspekte zum Vorhaben „Am Ruhrort“ (01/2021)

Stellungnahme der Stabsstelle Klimaschutz

Eine Stellungnahme der Stabsstelle Klimaschutz vom 16.03.2020 (siehe Anlage 8b, Seite 5) dokumentiert für das Plangebiet das Vorhandenseins eines Kaltluftvolumenstrom und erwartet mit der Umsetzung des Planvorhabens Auswirkungen auf das lokale Geländeklima und die klimatischen Austauschfunktionen.

Zur Vermeidung bzw. Minderung der Beeinträchtigungen fordert die Stabstelle, dass das mikroklimatische Bestandsklima, sowie die lokalklimatische
Regenerations- und Austauschfunktion erhalten bleiben soll und stellt Anforderungen an das Bauvorhaben.

Auch erkennt die Stabstelle Klimaschutz, dass das Plangebiet in einem Überschwemmungsgebiet liegt (siehe 5. Check).

Die Stabsstelle Klimaschutz empfiehlt, anhand eines Klimagutachtens vorab die zu erwartenden Auswirkungen auf das Plangebiet zu überprüfen.

Die Stellungnahme der Stabstelle Klimaschutz wird weder in der Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 8) aufgeführt, noch in der Abwägung berücksichtigt (Anlage 6). In der Folge wird auch nicht auf die dort erhobene Forderung nach einem Klimagutachten eingegangen.

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