In verschiedenen Stellungnahmen wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet mitten in einem Kaltluftsammelgebiet liegt und somit von einer weiteren Bebauung freizuhalten ist (siehe Vorlage 20202948, Anlage 6, Seite 57, Anlage 8a, Seite 10 sowie Anlage 8b, Seite 5 ). Das Umwelt- und Grünflächenamt stuft das Thema Kaltluftsammelgebiet als prioritär ein, wohingegen das Planungsamt die Bedeutung des Kaltluftsammelgebietes als untergeordnet bewertet, da die Funktion des Kaltluftsammelgebietes sowieso schon durch die bestehende Bebauung beeinträchtigt sei.
Der Umweltbericht bewertet am Ende die Beeinträchtigung des Klimatops als mittel bis bedingt erheblich (siehe Vorlage 20202948, Anlage 5, Seite 38).