Vonovia hat ihre Pläne für eine „reduzierte Bebauung“ des Grabelandes zwischen Brantropstraße, Holbeinstraße, Kaulbachstraße und Weitmarer Straße in Bärendorf in der Bezirksvertretung Südwest am 21.09.2022 vorgestellt. Erfahren hat die Weitmarer Bürgerschaft hiervon aus der Lokalpresse und in der Bürgersprechstunde beim Bezirksbürgermeister. Die Tagesordnung zur Sitzung enthielt hierzu keinen Hinweis.
Die Tagesordnung für die Sitzung des Planungsausschusses am 18.10.2022 führt unter Mitteilungen nun den Punkt „Bebauungsplan Nr. 1023 – Holbeinstraße / Kaulbachstraße – Überarbeitetes städtebauliches Konzept“ auf. In der dazugehörigen Vorlage heißt es u.a., die Bebauung sei erheblich reduziert, so dass ein großer Teil des Baumbestandes erhalten werden könne. Im nördlichen Teil des Plangebietes seien statt der Doppelhausbebauung entlang einer neuen Erschließungsstraße nun zwei dreigeschossige Mehrfamilienhäuser vorgesehen, die über die Holbeinstraße erschlossen seien. Im südlichen Teil seien entlang einer von der Kaulbachstraße ausgehenden Stichstraße vier drei- bzw. viergeschossige Mehrfamilienhäuser geplant. Der Vorlage angehängt ist eine Gegenüberstellung der städtebaulichen Konzepte alt / neu, nach der statt ursprünglich ca. 83 Wohneinheiten nun ca. 68 geplant sein sollen.
Auf Grundlage dieses neuen städtebaulichen Konzeptes will die Verwaltung einen neuen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1023 erarbeiten, der den zuständigen Gremien bereits im Oktober / November 2022 zur Beschlussfassung vorliegen soll.
Aber wann will sie in den erforderlichen Dialog mit der Bürgerschaft treten? Hierzu findet sich in der Vorlage nichts! Immerhin würde auch bei Umsetzung der „reduzierten Planung“ eine „grüne Lunge in Weitmar-Bärendorf“ erheblich beschädigt.
Das Netzwerk hatte bereits zur Sitzung im Bezirk Südwest gefordert, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vor den Aufstellungsbeschluss zu ziehen, um in einer Bürgerversammlung zunächst einmal das neue städtebauliche Konzept mit den Bürger*innen zu erörtern.
Nach dem Baugesetzbuch ist dies zulässig. Und die Verwaltung ist nicht nur im Bezirk Südwest beim Bauvorhaben „Hinter der Kiste“ bereits so verfahren. Im Bezirk Mitte hat sie die frühzeitige Beteiligung für eine Bebauung „Am Glockengarten“ ebenso wie im Bezirk Wattenscheid zur „Wohnbaulandentwicklung Günnigfeld“ vor den jeweiligen Aufstellungsbeschluss gezogen.
Warum nicht auch in Weitmar-Bärendorf etwas mehr Bürgernähe zeigen und die Bürgerversammlung vorziehen, wenn hier doch nach erfolgreichen Protesten aus Bürgerschaft und Bezirksvertretung ohnehin mit einer geänderten Planung in das Verfahren gegangen werden soll.