Auf Anfrage der Vorsitzenden des Planungsausschusses Elke Janura hat die Verwaltung in der Sitzung am 16.08 2022 mitgeteilt, dass beim Bebauungsplan Nr. 965 für den Edeka-Neubau in Weitmar eine nochmalige Auslegung erforderlich werden wird. War Grund für eine erste erneute Auslegung in Mai/Juni 2020 eine Nachjustierung des Masterplans Einzelhandel sowie eine Änderung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), ist es heute eine neue Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS 19).
Bereits die erste Vorlage für einen Aufstellungsbeschluss musste nach Beratung im Stadtentwicklungsausschuss im April 2014 ergänzt werden. Im April 2015 erging dann der Aufstellungsbeschluss. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 10.09.2015 die bisher einzige Bürgerversammlung zum Bauvorhaben durchgeführt.
Von Februar bis April 2019 erfolgten eine Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung, der schalltechnischen Untersuchung, des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags sowie des Umweltberichtes und erstmalig eine Luftschadstoffuntersuchung.
Verwaltung und Bezirksbürgermeister Marc Gräf sollten die nun im Bebauungsplanverfahren für den Edeka-Neubau in Weitmar wegen weiterer veränderter Grundlagen erforderlich werdende zweite erneute Auslegung für die Abhaltung einer zweiten Bürgerversammlung nutzen!
Fast sieben Jahre nach der ersten Bürgerversammlung ist es an der Zeit, mit den Betroffenen vor Ort in eine erneute Erörterung über die aktuelle Planung einzutreten. Angesichts der Dauer des Verfahrens und der zahlreichen nach der Bürgerversammlung 2015 erfolgten Begutachtungen und vorgenommenen Planänderungen erscheint eine erneute Bürgerversammlung erforderlich, um offene Fragen durch die Verwaltung zu klären. Die über Jahre von der Verwaltung auch in Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen machen die Planung und das Verfahren insgesamt für die Betroffenen undurchsichtig. Transparenz und letztendlich Akzeptanz kann nur im Dialog mit den Betroffenen in einer weiteren Bürgerversammlung hergestellt werden. Ohne erneute Bürgerversammlung bliebe die weitere Beteiligung auf schriftliche Stellungnahmen beschränkt.
Das Bundesbaugesetz sieht zwar keine weitere Bürgerversammlung vor, verbietet eine solche aber auch nicht. Mehr Bürgerbeteiligung ist zulässig, sie muss nur gewollt sein!
Im Bezirk Süd hat der dortige Bezirksbürgermeister für das Verfahren zur Bebauung des Geländes der ehemaligen Erich Kästner Schule eine solche zweite Bürgerversammlung zugesagt, um noch vorzulegende Gutachten dann mit den Betroffenen zu erörtern.
Warum sollte dies in Bochum-Südwest für den Edeka-Neubau in Weitmar nicht möglich sein?