Im Januar 2021 hat die Bürgerinitiative „Grabeland Am Ruhrort“ gemeinsam mit dem Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung die Einholung eines Gutachtens zu einer von einer Grabeland-Bebauung ausgehenden Überflutungsgefahr für Dahlhausen gefordert.
Im Februar 2021 hat Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke noch erklärt, nach derzeitigem Stand sei ein solches Gutachten nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich.
Am 14.07.2021 standen dann weite Teile von Dahlhausen einschließlich des zur Bebauung vorgesehenen Grabelandes in Dahlhausen derart unter Wasser, dass Evakuierungen drohten. Kanalisation und verrohrte Gewässer konnten die anfallenden Abflüsse nicht ableiten.
Darauf hin hat die Verwaltung eine externes Fachbüro mit einer auf den aus der Starkregengefahrenkarte abzuleitenden Oberflächenabflüssen aufbauenden Neubewertung beauftragt, die auch die geplante Bebauung berücksichtigt.
Jetzt hat das Tiefbauamt in einer Mitteilung über den Zwischenstand der Arbeiten (siehe Anhang) einräumen müssen: Die wasserwirtschaftliche Situation vor Ort habe sich als derart komplex erwiesen, dass zunächst ein gekoppeltes Berechnungsmodell für Oberflächenabflüsse und Kanalnetz erstellt werden müsse. Allein die Erstellung des Istzustandsmodell für das Kanalnetz sei bereits deutlich aufwändiger gewesen als zuvor erwartet. Erst wenn die nun für August angekündigten Ergebnisse zu den Folgen der Umsetzung des Bebauungsplans vorlägen, könne in der zweiten Jahreshälfte 2022 eingeschätzt werden, ob es überhaupt Lösungsmöglichkeiten geben könne, mögliche Auswirkungen der geplanten Grabeland-Bebauung für Dahlhausen zu bewerten, aber auch schon die im Istzustand herrschende Überflutungssituation zu verbessern.
Da fragt sich das Netzwerk, wie die 2018 zum Bebauungsplan „Am Ruhrort“ erstellten wasserwirtschaftlichen Berechnungen keine zusätzlichen Überflutungsgefahren auf den Ortsteil Dahlhausen ausweisen konnten. Die Abflüsse der Neubebauung sollten angeblich von den vorgesehenen Speicherräumen schadlos zurückgehalten werden können. Wie die letztjährigen Überflutungen eindrücklich zeigen, hat das Grabeland die Funktion eines natürliches Regenrückhaltebeckens. Was geschieht mit dem Wasser, das nach Bebauung dort nicht mehr zurückgehalten werden kann? Kann dieses vom vorhandenen Kanalnetz überhaupt aufgenommen werden? In der Anhörung zum Bebauungsplan „Am Ruhrort“ in 2020 hat das Tiefbauamt als Träger öffentlicher Belange in der Entwässerungsfrage erklärt, keine Bedenken zu haben. Und dies, obwohl nach der jetzt versandten Mitteilung der Istzustand des Kanalnetzes im Rahmen der immer noch laufenden wasserwirtschaftlichen Bewertung zunächst unerwartet aufwändig ermittelt werden musste.