Am 11.02.2022 haben u.a. zwei unmittelbar am Grabeland „Am Ruhrort“ wohnende Mitglieder der Bürgerinitiative „Grabeland Am Ruhrort“ als auch des Netzwerks für bürgernahe Stadtentwicklung eine Ankündigung der neuen Eigentümerin WILMA Immobilien
Gruppe erhalten, nach der in Kürze Räumungsmaßnahmen auf der Nachbarfläche beginnen sollen. Gegen Aufräumarbeiten hat natürlich niemand etwas. Seit dem 18.02.2022 steht nun aber ein Bagger im Grabeland „Am Ruhrort“!
Nach der Ankündigung der neuen Eigentümerin soll es sich um Maßnahmen zur Sicherung der Flächen handeln. Auf dem Gelände befänden sich baufällige Aufbauten. Wiederholt hätten sich dort Personen unbefugt aufgehalten, für deren Sicherheit die Eigentümerin keine Garantie übernehmen könne. Neben den deshalb in Kürze vorzunehmenden Räumungsmaßnahmen werde das Grundstück auch mit einem Zaun gesichert. Die Maßnahmen seien mit den Behörden der Stadt Bochum abgestimmt und genehmigt, sollen aber keinen Beginn von Bauarbeiten darstellen.
Das Netzwerk fragt sich, warum kurzfristig Räumungsarbeiten zur Sicherung der Fläche erforderlich sein sollen, wenn ohnehin ein Zaun errichtet wird, um unbefugtes Betreten der Fläche und damit mögliche Gefahren abzuwehren.
Die betroffenen Netzwerk- und Initiativen-Mitglieder haben deshalb die Investorin sowie Oberbürgermeister Thomas Eiskirch, Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke und die Untere Naturschutzbehörde bei der Stadt Bochum um weitere Informationen gebeten. Sie wollen verhindern, dass jetzt unter Umgehung von Verpflichtungen, die bei Vorbereitung des Geländes für ein Vorhaben nach einem Bebauungsplan einzuhalten wären, Fakten geschaffen werden. Hat doch eine im Zuge des Bebauungsplan-Verfahrens „Am Ruhrort“ angefertigte Artenschutzprüfung u.a. einen möglichen Besatz von Fledermäusen festgestellt. Ein Rückbau der Hütten auf dem Gelände dürfte ansonsten nur in der Zeit zwischen 01. Dezember und 28. Februar erfolgen. Zudem wäre dabei eine „Ökologische Baubegleitung“ dringend geboten.
Die Betroffenen wollen deshalb u.a. wissen, ob neben Aufbauten und Zäunen auch Bäume entfernt werden und ob die Aufbauten vor Abriss auf schadstoffhaltige Baustoffe wie Asbest sowie auf den möglichen Besatz durch Fledermäuse untersucht werden.
Weiter wollen sie wissen, ob bereits Fällgenehmigungen vorliegen oder Baugenehmigungen beantragt sind oder gar vorliegen. Beide Schreiben sind angehängt.
Das Netzwerk erwartet insbesondere von den Verantwortlichen der Stadt Bochum kurzfristige Antworten. Schließlich hat Stadtbaurat Dr. Bradtke noch im Januar 2022 bestätigt, die Anliegerschaft über die Ergebnisse des nach den Hochwasser- und Starkregenereignissen von Juli 2021 in Auftrag gegebenen wasserwirtschaftlichen Modells zu informieren, sobald dieses vorliegt. Nachdem über Jahre Informationen zurückgehalten den waren und die Fläche im Eigentum der stadteigenen WirtschaftsEntwicklungs- Gesellschaft mbH Bochum gebunkert worden war, ist dies für das Netzwerk erstmals ein Zeichen dafür, dass die Stadt Bochum die Sorgen der Betroffenen vor Ort ernst nehmen will. Hoffentlich wird die Bürgerschaft jetzt nicht wieder enttäuscht.