Der Planungsausschuss soll am 09.11.2021 Entscheidungen zu 6 Bauvorhaben treffen, u.a. Dietrich-Benking-Straße Ost, Charlottenstraße, sowie Wilhelm-Leithe-Weg Süd.
Der offenbar bereits seit April 2021 entwickelte „KlimaCheck“, der den Fachämtern als Hilfsmittel zur Prüfung der Klimaauswirkungen des jeweiligen Vorhabens dienen soll, ist offenbar in keinem der Verfahren durchgeführt worden.
Dabei gilt ausweislich des wohl erstmals der Vorlage für den „Planungsbeschluss zum neuen Gerätehaus der Freiwillige Feuerwehr Löscheinheit Heide“ angehängten KlimaChecks:
„Für Beschlussvorlagen der Verwaltung muss die entsprechende Prüfung bereits vor Einbringung erfolgen“.
Ein „KlimaCheck“ hätte also in sämtlichen 6 zur Entscheidung anstehenden Verfahren durchgeführt, den Vorlagen angehängt und im neu eingeführten Abschnitt „Klimarelevante Auswirkungen“ aufgeführt werden müssen.
Aber selbst der Abschnitt „Klimarelevante Auswirkungen“ ist nicht in sämtlichen Vorlagen ausgefüllt, in der Vorlage „Wilhelm-Leithe-Weg Süd“ fehlt er sogar.
Dabei zitiert die „energielenker projects GmbH“ als Entwicklerin des von der Bochumer Stadtverwaltung ausgewählten KlimaCheckTools bereits in ihrer Pressemitteilung von Mai des Jahres die Bochumer Klimaschutzmanagerin Sonja Eisenmann so:
„Der KlimaCheck ist ein geeignetes Instrument zur Sensibilisierung für die unterschiedlichen Themenbereiche des Klimawandels sowie zur Evaluation und Steigerung der Transparenz von klimarelevanten Auswirkungen politischer Beschlussvorlagen. Auf diese Weise kann ein gesamtstädtischer Klima-Dialog sinnvoll unterstützt werden.“
Dazu müsste er aber erst einmal für alle Entscheidungsvorlagen auch durchgeführt werden!
Deshalb hat das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung gemeinsam mit von den Planungen „Wilhelm-Leithe-Weg Süd“, „Charlottenstraße“ sowie „Dietrich-Benking-Straße Ost“ Betroffenen eine Anregung nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für die Sitzung am 09.11.2021 eingereicht:
Der Ausschuss soll die für die 6 Bauvorhaben vorgeschlagenen Beschlüsse nicht fassen. Stattdessen soll er die Verwaltung auffordern, den „KlimaCheck“ in allen Verfahren durchzuführen und ihn dann den mit der Entscheidung befassten Gremien vorzulegen.