Weite Teile von Dahlhausen einschließlich des zur Bebauung vorgesehenen Grabelandes „Am Ruhrort“ standen vor 1 Woche unter Wasser. Evakuierungen drohten, wenn der Starkregen angehalten hätte und das Hochwasser der Ruhr weiter gestiegen wäre.
Überall in den Überschwemmungsgebieten waren die Gemeindevorstände unverzüglich vor Ort, um die von der Katastrophe Betroffenen aufzufangen. Und in Dahlhausen? – Oberbürgermeister Thomas Eiskirch ist abgetaucht! Die Betroffenen „Am Ruhrort“ haben ihn bis heute nicht Ort gesehen! Und zu einem Treffen mit betroffenen Dahlhausener Vereinen in der Verwaltungsstelle Süd-West waren sie erst gar nicht eingeladen.
Ein Oberbürgermeister muss aber auch dahin gehen, wo es weh tut!
Und dies war am zur Bebauung vorgesehenen Grabeland „Am Ruhrort“ der Fall, wie Bezirksbürgermeister Marc Gräf vor Ort erfahren musste.
Schließlich hatte die Initiative „Grabeland Am Ruhrort“ immer wieder auf die Gefahren von Hochwasser und Starkregen hingewiesen. Seit Januar 2021 hat sie mit dem Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung nahezu gebetsmühlenartig von Verwaltung und Politik die Einholung eines hydrologischen Gutachtens zur Überschwemmungsgefahr gefordert. Und was ist bisher geschehen? – nichts!
Nur gut, dass die Grünen nun offenbar wach werden!
Zwar scheuen sie die direkte Unterstützung der Forderung nach Begutachtung. In einem umfangreichen Fragenkatalog an die Verwaltung wird aber gefragt, ob die Verwaltung die bisherigen Regelungen und Untersuchungen für die unbebauten Gebiete aus dem Handlungskonzept Wohnen für ausreichend halte, die durch die Wassermassen gesättigt oder (wie das Grabeland „Am Ruhrort“) überschwemmt worden sind.
Und Bezirksbürgermeister Marc Gräf will durch Gutachten der Stadt geklärt haben, wo das Wasser herkommt – aus dem Horsterhölzer Bach oder durch Rückstau aus der Ruhr. Auf jeden Fall müsse Dahlhausen gegen so was geschützt werden.
Derweil finden die Betroffenen „Am Ruhrort“ direkte Unterstützung durch Christian Albert, Professor am Geographischen Institut an der Ruhr Universität Bochum. Er hat vor Ort in einem Interview (https://www.zdf.de/politik/frontal/flutkatastrophe-siedlungspolitik-entlang-von-fluessen-100.html) erklärt, nicht nur die in Karten der Bezirksregierung Arnsberg als Überschwemmungsgebiet festgesetzten Bereiche, sondern auch die – wie das Grabeland „Am Ruhrort“ – als Hochwassergefahrenbereiche ausgewiesenen Flächen müssten von Bebauung frei gehalten werden.
Die Betroffenen „Am Ruhrort“ brauchen auch in der noch bis zum 30.07.2021 laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf „Am Ruhrort“ Unterstützung!
Das Netzwerk ruft deshalb alle Bochumer*innen auf, bis zum 30.07.2021 die Verwaltung aufzufordern, ein hydrologisches Gutachten zur Überschwemmungsgefahr einzuholen.
Jede Person – auch jede außerhalb Bochums wohnende – kann dies schriftlich auf dem Postwege (Stadt Bochum, Amt 61, 44777 Bochum) oder per E-Mail (amt61@bochum.de).
Damit die Forderung auch rechtzeitig in der Politik wahrgenommen wird, sollte sie auch auf dem Postwege oder direkt per E-Mail an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (Oberbuergemeister@bochum.de) und an das Referat für Bürgerbeteiligung (ratsbuero@bochum.de) mit der Bitte um Weiterleitung an alle Mitglieder im Rat gesendet werden. Schließlich sind es die Ratsmitglieder, die letztendlich über den Bebauungsplan entscheiden.