Nach einer Vorlage der Verwaltung für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 16.03.2021 (TOP-Nr. 5.4) werden die noch fehlenden Gutachten und Planungen für den Bebauungsplan zur „Neubebauung Markstraße/Stiepeler Straße“ derzeit erarbeitet bzw. zeitnah in Auftrag gegeben. Die Vorbereitungen für den Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan trifft zurzeit die EGR-Projekt GmbH, eine 100-%ige Tochtergesellschaft der „WirtschaftsEntwicklungGesellschaft Bochum mbH“, an der die Stadt Bochum ihrerseits zu 100% beteiligt ist.
Anders als bei Investoren-Planungen – wie „Querenburger Straße“, „Charlottenstraße“, „Schloßstraße“ und „Hinter der Kiste“ – muss es auf dem Gelände der ehemaligen Erich Kästner Gesamtschule also nicht in erster Linie um Planungssicherheit und den zu erwirtschaftenden Gewinn gehen. Warum dann im laufenden Verfahren nicht auch mehr Bürgerbeteiligung wagen?
Und der erste Schritt ist bereits getan. Bezirksbürgermeister Helmuth Breitkopf hat schließlich in der Bürgerversammlung im Mai 2019 zugesagt, nach Vorliegen der Gutachten eine weitere Bürgerversammlung abzuhalten.
Zum Zeitpunkt dieser Zusage lag nur eine erste Bergschadenstechnische Risikoanalyse vor, die aber noch einer ergänzenden Untersuchung bedurfte. Verkehrs-, Lärmschutz- und Artenschutzgutachten sowie Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Begleitplan mussten noch erstellt werden. Welche Gutachten mittlerweile vorliegen, ist der Sitzungsvorlage leider nicht zu entnehmen.
In der ersten Bürgerversammlung haben die Betroffenen insbesondere Reduzierung der Bebauung, Erhalt von Wall mit Wäldchen und Baum-/Buschstreifen sowie Kinderspielplatz statt Gewerbeeinheit gefordert. Als besondere Herausforderung für die Planer wurde die Verkehrszunahme vor Ort benannt. Ohne Kenntnis der zu diesen Themen noch einzuholenden Gutachten kann ein Dialog auf Augenhöhe in einer erneuten Bürgerversammlung aber nicht erfolgen.
Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung fordert die Verwaltung deshalb auf, vor einer erneuten Bürgerversammlung sämtliche Gutachten offenzulegen. Die Bürgerversammlung selbst muss dann aber noch vor Fassung eines Auslegungsbeschlusses – die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll nach den Sommerferien 2021 erfolgen – stattfinden. Ist die Planung im Auslegungsbeschluss nämlich erst einmal konkretisiert, ist eine aktive Teilnahme an der Planung für die Betroffenen nicht mehr möglich.