Bevor die Verwaltung die Vorlage zum B-Plan „Am Ruhrort“ vor der Sitzung des Planungsausschusses überraschend zurückgezogen hat, hatte sie eine Befassung der Ausschüsse und des Rats mit einer Eingabe der Initiative „Grabeland Am Ruhrort“ nach weiterer Bürgerbeteiligung noch verweigert.
Gegen diese Entscheidung hat die Initiative erfolgreich Beschwerde eingelegt. Das Referat für Bürgerbeteiligung hat der Vertreterin der Initiative nun mitgeteilt, sobald die neue Beschlussvorlage für eine erneute Beratung im Ausschuss für Planung und Grundstücke von der Verwaltung übersandt sei, werde sie zu dieser Sitzung eingeladen.
Aber wie steht es mit Informationen bis zu einer neuen Beschlussvorlage?
Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung hat nach der Sitzung des Planungsausschusses Auskunft zu einem von der städtischen Stabsstelle Klimaschutz empfohlenen Klimagutachten und einem von der Initiative angeregten hydrologischen Gutachten sowie zu der aktuellen Stellungnahme der Bezirksvertretung Arnsberg zum Schallschutz verlangt.
Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke hat daraufhin erklärt, alle für den Satzungsbeschluss erforderlichen Gutachten, Stellungnahmen und Abwägungen würden zwei Wochen vor der politischen Beratung im Internet bereitgestellt.
Also erneut erst kurz vor der Befassung mit dem Satzungsbeschluss Informationen hierzu?
Dabei hat doch gerade der Rückzug der ersten Vorlage zum Satzungsbeschluss im Verfahren „Am Ruhrort“ gezeigt, wie sich das Fehlen frühzeitiger Informationen auswirken kann.
Das Netzwerk fordert deshalb: Transparenz jetzt!
Als einen Grund für den Rückzug der Vorlage hat der Stadtbaurat im Planungsausschuss die nach einem aktuellen Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg noch nicht abschließend bewältigte Frage des Schallschutzes benannt. Auch die Entwässerung der Grundstücke von direkten Anliegern ist nach der Niederschrift zur Ausschusssitzung immer noch ein Thema. Zudem sollen nochmals Fragen zum Thema Klima betrachtet werden. Der Stadtbaurat hat hervorgehoben, die Sache sei noch nicht entscheidungsreif, dafür sei dieses Vorhaben zu wichtig und auch die Aspekte der Bürgerschaft seien zu wichtig – und dem Wunsch aus Anwohnerschaft und Politik, eine vollständige Lösung und eindeutige Verantwortlichkeit in Sachen Niederschlagsentwässerung zu liefern, solle entsprochen werden.
Das Netzwerk hat deshalb unter Hinweis auf das „Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen“ (IFG NRW) unverzüglichen Zugang zu den noch nicht öffentlich zugänglichen Gutachten zum Klima und zur Überschwemmungsgefahr für das Plangebiet und seine Nachbarschaft sowie zu den aktuellen Bedenken der Bezirksregierung Arnsberg zum Immissionsschutz und zu einer hierzu noch einzuholenden gutachterlichen Stellungnahme gefordert.
Jetzt wird sich zeigen, wie wichtig dem Stadtbaurat die Aspekte der Bürgerschaft und der Wunsch der betroffenen Anliegerschaft sind.