Öffentlichkeitsbeteiligung Charlottenstraße: Rückschlag für echte Bürgerbeteiligung in Bochum

Für den Bebauungsplan Nr. 984 (Charlottenstraße) hat die Bezirksvertretung Bochum-Süd am 25.08.2020 die nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene frühzeitige Öffentlichkeits- beteiligung mittels einer Bürgerinformationsveranstaltung beschlossen.  Eine Bürgerbeteiligung über die gesetzlich vorgesehene hinaus ist hier offensichtlich nicht gewollt.

Dies stellt für Bochum einen Rückschlag auf dem Weg zu echter Bürgerbeteiligung dar. Bochum war schon weiter. Für Gerthe-West sind immerhin 2 Planungswerkstätten im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens vorgesehen – und das trotz Covid 19.

Selbst wer für den Bebauungsplan „Charlottenstraße“ eine Bürgerversammlung als Podiumsveranstaltung erwartet hat, muss sich enttäuscht sehen.

Wegen Covid 19 erhält die Bürgerschaft an zwei aufeinanderfolgenden Tagen für jeweils 3 Stunden

Mittwoch, 30.09.2020, 16 –19.00 Uhr
Donnerstag, 01.10.2020, 9 –12.00 Uhr

in der Bezirksverwaltungsstelle Süd, Querenburger Höhe 256 die Möglichkeit, Informationen zum Planverfahren zu erhalten und sich mit Mitarbeiter*innen der Fachverwaltung im persönlichen Gespräch über die Planung auszutauschen bzw. eine Stellungnahme abzugeben.

Die Ankündigung soll wohl suggerieren, ein echter Austausch sei möglich.

Wie soll dieser aber allein in persönlichen Gesprächen mit Verwaltungsleuten unter Corona-Bedingungen entstehen? Abstandsregeln lassen nicht einmal einen Austausch in Kleingruppen zu. In Vor-Corona-Zeiten haben Bürgerversammlungen davon gelebt, dass sich Bürgerschaft im Plenum untereinander und manchmal auch mit Politik und aus dem Plenum mit Verwaltung und manchmal auch externen Fachleuten ausgetauscht hat.

Hiervon soll für den Bebauungsplan Charlottenstraße ein persönliches (Einzel?-)Gespräch mit Personen aus der Verwaltung übrig bleiben? Wie erfahren die an Gesprächen Teilnehmenden von den Gesprächen anderer? Wie erfahren die Teilnehmenden des ersten Tages von den Gesprächen am zweiten Tag – und umgekehrt? Werden über die Einzelgespräche Protokolle erstellt, wie sie bei Bürgerversammlungen insgesamt üblich waren?

Das Netzwerk fordert die Verwaltung deshalb auf, Fragen und Stellungnahmen aus der Bürgerschaft und Antworten der Verwaltung für 14 Tage auf die Internetseite zu stellen und gleichzeitig für 14 Tage im Technischen Rathaus und in der Bezirksverwaltungsstelle Süd zur Einsichtnahme auszulegen und allen Interessierten innerhalb dieser Frist die Möglichkeit der Stellungnahme schriftlich oder per E-Mail einzuräumen.

Das Netzwerk fordert die Verwaltung weiter auf, die ausgelegten Unterlagen um einen Hinweis auf einen Antrag aus der Sitzung des Naturschutzbeirats vom 01.09.2020 zu ergänzen:

Der Naturschutzbeirat hat einstimmig beantragt, die Planung insoweit zu verwerfen, als sie im Bereich der als Naturdenkmal geschützten Stieleichen-Gruppe 3 Häuser und eine Zugangsstraße vorsieht. Der Naturschutzbeirat sieht den Erhalt des Naturdenkmals durch diese Vorhaben gefährdet. Dieser Bereich soll als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden.

Die Bürgerschaft hat auch in Corona-Zeiten ein Recht auf umfassende Information.

Das Netzwerk wird weiterhin ein Auge darauf haben, wie Öffentlichkeitsbeteiligung in Bochum erfolgt. Schließlich haben auf Wahlprüfstein-Fragen des Netzwerks vor der Kommunalwahl noch die angefragten Parteien sämtlich zugesichert, sich im neu zusammengesetzten Rat für mehr Bürgerbeteiligung einzusetzen.