Sitzungen aussetzen, nicht aussitzen – und zwar sofort

Bereits im Vorfeld zur Sitzung der Bezirksvertretung Süd-West am 18.03.2020 haben Initiativen vor Ort gemeinsam mit dem Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung Kritik an der Beibehaltung von Sitzungsterminen durch „Notstands-Gremien“ in Corona-Zeiten geübt. Diese Kritik ist in der Bezirksvertretung in Abwesenheit der Kritiker barsch zurückgewiesen worden. Nach der Sitzung hat das Netzwerk seine Kritik vertieft, indem es darauf hingewiesen hat, dass nach einem Erlass des Justizministeriums an den Gerichten zur Aufrechterhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze bei gleichzeitiger Minimierung der Ansteckungsgefahr nur noch Sachen verhandelt werden sollen, die keinen Aufschub dulden.

Aufgrund von Medienberichterstattung am Wochenende sind nun weitere Einzelheiten zu der – mit den Worten des CDU- Fraktionsvorsitzenden Christian Haardt – „Politik auf Sparflamme“ bekannt geworden, mit der in Bochum für die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit auf allen staatlichen Ebenen beigetragen werden soll.

Danach werden sämtliche bisher bereits anberaumten Sitzungen in den Bezirken, den Ausschüssen und im Rat zu den bisherigen Tagesordnungen beibehalten. Nur die Zahl der teilnehmenden Mitglieder wird reduziert und die Öffentlichkeit eingeschränkt. Von jeder im Gremium vertretenen Fraktion oder Partei nimmt nur ein Mitglied teil. Diese vertreten jeweils sämtliche Stimmen der Fraktion oder Partei. Vorab findet die Meinungsbildung in den Fraktionen und Parteien unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Im Gremium kann die Öffentlichkeit dann selbstverständlich nur soweit zugelassen werden, wie dies unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände möglich ist.

Die nach der Gemeindeordnung (GO NRW) für die Beschlussfähigkeit erforderliche Anzahl von mehr als der Hälfte der Mitglieder wird damit in keinem Gremium erreicht. Die nach diesem Gesetz für die Feststellung der Beschlussunfähigkeit erforderlichen Anträge (§ 49 GO NRW)  sind bisher – soweit bekannt – nicht gestellt worden. In der Bezirksvertretung Süd-West wurde selbst ein erst in der Sitzung eingebrachter Dringlichkeitsantrag von den anwesenden 6 Mitgliedern zugelassen, obwohl hier noch nicht einmal eine Vorberatung in Fraktion und Partei erfolgen konnte. Angesichts dieser Praxis liegt die Vermutung nahe, dass im Ältestenrat bereits vorab entsprechende Absprachen getroffen worden sind.

Während Besetzung des Gremiums und Öffentlichkeit eingeschränkt waren, wurde bei der Anzahl und Breite der Themen nicht eingespart.

Die Tagesordnung in der letzten Sitzung im Bezirk Süd-West enthielt nicht weniger Punkte als die in früheren Sitzungen. Ein Vergleich der Tagesordnung für die Sitzung des Planungsausschusses am 24.03.2020 unterscheidet sich weder im Umfang noch in der Bedeutung der Sachthemen von den Tagesordnungen früherer Ausschusssitzungen.

Auch die bereits veröffentlichten Tagesordnungen für weitere Gremien – wie u.a. für den Mobilitätsausschuss – unterscheiden sich nicht von denen früherer Sitzungen.

Wie die Sitzung im Bezirk Süd-West auch gezeigt hat, werden gerade nicht nur die Sachen behandelt, die keinen Aufschub dulden.

Das Netzwerk hält seine Kritik deshalb aufrecht. Obwohl die Gremien nicht beschlussfähig besetzt sind, dies in den Sitzungen aber offensichtlich nicht festgestellt werden soll, die erforderliche Transparenz wegen der Vorberatung ohne Öffentlichkeit und Übertragung sämtlicher Stimmen der Fraktionen oder Parteien auf ein Mitglied nicht gegeben ist, fordert das Netzwerk, alle bis zum 20.04.2020 angesetzten Sitzungstermine auszusetzen.

Unaufschiebbare Entscheidungen können hingegen als Dringlichkeitsentscheidungen durch den nach der Gemeindeordnung zuständigen Ausschuss (§ 60 GO NRW) in einer kurzfristig anzuberaumenden Sitzung getroffen werden.

Das Netzwerk steht mit diesen Forderungen auch nicht allein.

Die Bezirksregierung Münster hat am 19.03.2020 Kommunen und Kreisen im Regierungsbezirk empfohlen, alle Sitzung zunächst bis Ostern auszusetzen und aktuelle Termine abzusagen.  Der Regionalrat Münster – zuständig für die Regionalplanung im Münsterland – hat seine Sitzung für den 23.03.2020 abgesagt.

Und wie handhaben es andere Städte im Ruhrgebiet?

Duisburg und Mühlheim haben die Sitzungen abgesagt. Essen hat laut Pressemitteilung vom 16.03.2020 alle bis zum 19.04.2020 terminierten Sitzungen abgesagt. Allein die für die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung erforderlichen Dringlichkeitsentscheidungen werden in dem nach § 60 GO NRW zuständigen Hauptausschuss am 25.03.2020 getroffen. Auch in Dortmund werden im Einklang mit der Gemeindeordnung bei gleichzeitiger Minimierung der Ansteckungsgefahr im Hauptausschuss in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ältestenrat am 26.03.2020 nur die Dringlichkeitsentscheidungen getroffen.

In der Landeshauptstadt Düsseldorf finden ebenfalls keine Sitzungen statt.

Warum kann Bochum nicht entsprechend verfahren? Ein Grund ist nicht ersichtlich. Handlungsfähigkeit auf kommunaler Ebene geht nicht dann verloren, wenn nur unaufschiebbare Entscheidungen getroffen werden. Wäre dies anders, müssten das Ruhrgebiet und – wie die Praxis in Düsseldorf zeigt – weitere Teile in NRW in den nächsten Wochen im Chaos versinken. Dass auch dies in den genannten anderen Städten beabsichtigt ist und von der Bezirksregierung Münster auch noch empfohlen wird, ist schwer vorstellbar. Offenbar will die Bochumer-Politik die Corona- Gegebenheiten einfach nicht berücksichtigen, nimmt lieber Einschränkungen bei Transparenz, und Öffentlichkeit und Rechte der Bürger*innen in Kauf und läuft Gefahr, in der Bürgerschaft weiteres Vertrauen zu verlieren.

Das Netzwerk appelliert an die Politik, ihren Standpunkt nochmals zu überdenken:
Sitzungen aussetzen – nicht aussitzen,
Sitzung des Planungsausschusses am 24.03.2020 absetzen.