Schlagwort: HKW_3_2

  • 3.2 Rechtsmittel zur Wohnraumsicherung

    Eine rechtliche Handhabe zur Reaktivierung von ungenutztem Wohnraum gäbe es durchaus. Denn das Grundgesetz kennt nicht nur die Garantierung des Eigentums, sondern auch dessen Sozialverpflichtung. Mit der Anwendung der daraus abgeleiteten Gesetze hat sich die Stadt Bochum jedoch immer schon sehr schwergetan.