Versammlungsfreiheit im Laufe eines Jahres: Von der ersten Versammlung unter Corona-Bedingungen bis zum geplanten Landesversammlungsgesetz mit massiven Einschränkungen!

April 2020: staatliches Handeln untersteht auch in Bochum Covid-19 – ein Blick zurück:

Kommunale Handlungsfähigkeit muss aufrechterhalten werden, Bürgerbeteiligung hingegen bleibt auf der Strecke. Selbst gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung fällt aus, Planungen werden jedoch ungebremst fortgesetzt. Entscheidungen hierfür werden in Parteien vorentschieden, Ergebnisse werden in Gremien in Notbesetzung bekannt gegeben.

Und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird bundesweit durch Landesverordnungen eingeschränkt. In NRW stehen Versammlungen neben der polizeilichen Anmeldung unter Vorbehalt einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis. Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung erarbeitet mit Ordnungsamt und Polizei die Corona-Bedingungen für eine Kundgebung vor dem Rathaus zu der Forderung „Keine Planung ohne Bürger*innen“.

Am 22.04.2020 findet die erste Versammlung unter Corona-Bedingungen in Bochum statt – landesweit ist es die achte. Auf dem Rathausplatz verlieren sich 30 Teilnehmende mit Abstand in 30 Kreidekreisen, der Platz ist mit Flatterband abgesperrt, weitere Interessierte müssen draußen bleiben. An der Glocke prangt der Aufruf „demokratisch bleiben“. Der erste Schritt in eine an Covid-19 angepasste Versammlungsfreiheit ist getan.

Bis die erste Demonstration durch Bochum ziehen kann, soll aber noch Zeit vergehen.

Ein Demonstrationszug am 1. Mai 2020 vom Bahnhof zum Schauspielhaus darf trotz eines ausgeklügelten Hygiene-Konzepts nicht starten, zugelassen wird nur eine Kundgebung vor dem Schauspielhaus – diese aber immerhin für 70 Teilnehmende. Die Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Demo-Zuges muss das angerufene Verwaltungsgericht Gelsenkirchen noch klären. 

Irgendwann darf dann auch wieder gelaufen werden – der Situation angepasst mit Abstand und Masken. Und es darf auf Demos geradelt werden. Am „Klimastreiktag“ im März 2021 radeln mittags 250 Personen mit, abends sind im Demo-Zug 450 unterwegs.

Aber auch Bochum bleibt von sog. „Querdenkern“ nicht verschont. Im November 2020 versammeln sich mehrere hundert von ihnen an der Castroper Straße. Diesen stehen Menschen mit Abstand und Masken aus über 20 Organisationen und Initiativen – unter diesen auch das Netzwerk – gegenüber, um den düsteren Darstellungen und Theorien der „Querdenker“ ein buntes kreatives Bild entgegenzusetzen. Demos und öffentliches Eintreten für demokratische Grundrechte muss es auch unter Covid 19 geben – „Querdenken“-Demos ohne Abstand und Maske braucht niemand!

Und aktuell?

Während sich die meisten Menschen in Bochum am Jahrestag der ersten Versammlung unter Corona-Bedingungen mit den Pandemie-Beschränkungen arrangiert zu haben scheinen, drohen der Versammlungsfreiheit in Nordrhein Westfalen massive Einschränkungen von Seiten der schwarz-gelben Landesregierung.

Den Veranstaltenden von Versammlungen soll mehr Verantwortlichkeit für Anmeldung und Ablauf auferlegt werden, während die Polizei weitergehende Befugnisse erhalten soll. Hierzu sollen u.a. folgende Regelungen beitragen:

Die bisherige Anmeldefrist von 48 Stunden würde durch Herausnahme von Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen verlängert. Konkrete Angaben zum Ablauf und zu den beteiligten Personen würden erforderlich. Eine telefonische Anmeldung soll nicht mehr ausreichen.

Mehr Formalien können aber bereits von der Veranstaltung einer Versammlung und damit von der Wahrnehmung des Versammlungsrechts abhalten.

Im Zugang zur Versammlung könnten Kontrollstellen eingerichtet werden, um dort Personen und Sachen zu durchsuchen und die Identität von Personen festzustellen. Bei Versammlungen sollen „Übersichtsaufnahmen“ bereits dann erlaubt sein, wenn dies „wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall erforderlich ist“. Anwesende Polizei soll sich nur noch in Versammlungen drinnen zu erkennen geben müssen.

Kontrollen, offene und heimliche Überwachung wirken abschreckend. Warum soll ich mich kontrollieren lassen? Wann ist eine Versammlung groß und unübersichtlich? Wer steht neben mir? Nach der Versammlung klagen und auf die Gerichte vertrauen – oder besser gar nicht erst hingehen?

Der Entwurf des Landesversammlungsgesetzes erscheint wie der Plan für ein „Gesetz zur Abschreckung und Überwachung von Versammlungen“.

Vielleicht setzt die Landesregierung aber einfach darauf, die Menschen seien unter

Covid-19 bereits so an Beschränkungen gewöhnt, dass sie die landesrechtlich geplanten massiven Einschränkungen der Versammlungsfreiheit hinnehmen und nicht dagegen protestieren würden.

Das Netzwerk hält es gerade wegen der seit einem Jahr – vernünftigerweise einzuhaltenden – Beschränkungen angezeigt, sich gegen unverhältnismäßige Regelungen zur Wehr zu setzen, die auch dann noch greifen würden, wenn die erste Kundgebung unter Corona-Bedingungen in Bochum aus April 2020 und die aktuellen Covid 19 Beschränkungen selbst einmal Geschichte sein werden.