Entscheiden muss immer noch der Rat – auch über das Rederecht einer Initiative!

Der Rat entscheidet bekanntlich Donnerstag (29.11.2020) über die Forderung der Initiative „Westenfelder Felder“ zum „Bahnhofsquartier Wattenscheid“, die „Erstellung von Planentwürfen zu unterbrechen und gemeinsam mit der Wattenscheider Bürgerschaft ein Beteiligungskonzept zu erarbeiten“.

Geht es nach der Verwaltung, darf die Initiative ihre Eingabe in der Ratssitzung aber nicht mündlich begründen. Eine Einladung hat sie nur zum Hauptausschuss erhalten. Dieser muss die Eingabe am Mittwoch (28.11.2020) vorberaten. Auf Rückfrage hat die Initiative erfahren, der Oberbürgermeister habe sich gegen ein Rederecht im Rat entschieden. Ein Grund hierfür wurde nicht benannt.

Nach § 9 Hauptsatzung ist die Initiative zu „den Sitzungen, in denen deren Eingaben behandelt werden“ zu laden. Die Einladungen hat der Oberbürgermeister als Vorsitzender von Hauptausschuss und Rat zu veranlassen. Der in der Sitzung anwesenden Initiative „soll auf Wunsch vor der Beschlussfassung das Wort“ erteilt werden. Den Wunsch hat die Bürgerinitiative bereits mit ihrer Eingabe geäußert und dann telefonisch wiederholt.

Die Verwaltung hat bereits mit ihrer Vorlage versucht, bei den Ausschuss- und Ratsmitgliedern den Eindruck zu erwecken, mit den bereits erfolgten und noch vorgesehenen Informationen sowie den von der Verwaltung noch angebotenen Einzelgesprächen sei die Forderung der Initiative bereits erfüllt.

Nun soll der Bürgerinitiative auch noch die Möglichkeit verwehrt werden, eine hierdurch vielleicht verursachte falsche Vorstellung von der Qualität der tatsächlichen Beteiligung in Wattenscheid durch eine Rede im Rat auszuräumen.

Entscheiden muss aber ohnehin immer noch der Rat – gegebenenfalls auch über das Rederecht zu einer Eingabe nach § 24 GO NRW!

Erteilt der Oberbürgermeister der in der Ratssitzung erschienenen Bürgerinitiative nicht das Wort, kann der Rat auf Antrag eines Ratsmitgliedes durch Mehrheitsbeschluss der Initiative immer noch zu ihrem Rederecht verhelfen. 

Die Bürgerinitiative wird bei der Ratssitzung am 29.10.2020 anwesend sein, um ihr Rederecht wahrzunehmen.

Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung wird ebenfalls anwesend sein, um die Bürgerinitiative „Westenfelder Felder“ zu unterstützen.